10.56
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Walser, Ihre Kritik ist zum Teil natürlich berechtigt; man muss das, was der Rechnungshof moniert und kritisiert, ernst nehmen, das ist keine Frage. Es gab Vorgänge, die nicht in Ordnung waren. Die Frau Bundesministerin hat ja auch darauf reagiert und einen Geschäftsführer aus der BIFIE-Geschäftsführung „entfernt“ – unter Anführungszeichen –, das war notwendig. Möglicherweise – das wird sich ja noch zeigen – hätte man noch einen Schritt weiter gehen können, aber die Vorgangsweise war zweifelsohne in Ordnung, so wie sie gewählt wurde.
Zu dieser Proporzdiskussion – ich habe mir erlaubt, in einem Zwischenruf darauf hinzuweisen –: Es ist bemerkenswert, dass gerade der zweite Geschäftsführer Dr. Günter Haider einmal bei der Jungen ÖVP war. Sie haben ihn über all die Jahre immer so gelobt, welch tolle Arbeit er nicht leiste (Abg. Dr. Walser: Gute Leute !); aber ich glaube, es war nicht er, den Sie mit „ein Schwarzer“ gemeint haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.) Also ganz so stimmt es mit dem Proporz dann offenbar doch wieder nicht. Ich glaube auch nicht, dass das die Entscheidungsgrundlage für die künftigen Direktoren oder Direktorinnen sein soll; ausgeschrieben ist es.
Das BIFIE ist eine Einrichtung, zu der wir uns nun einmal bekannt haben. Sie selbst haben ja gemeint, dass das BIFIE durchaus eine sinnvolle Einrichtung sei. Man kann über die Struktur immer diskutieren. Es wurde ja ursprünglich als Teil des Ministeriums konzipiert, dann hat man den Weg gewählt, zu sagen, gliedern wir es doch besser aus. Diesen Weg kann man gehen, aber das führt natürlich auch zu mehr Aufgaben; eine solche Ausgliederung führt zu erhöhter Finanzverantwortung, das führt zu einer erhöhten Personalverantwortung, und ich denke, das rechtfertigt durchaus – gerade bei dem Personalstand, den man dort hat; etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –, dass es eine Doppelgeschäftsführung gibt. Das gilt gerade auch im Hinblick auf ein Vier-Augen-Prinzip, das man, glaube ich, in Hinkunft stärker wird betonen müssen, um auch sicherzustellen, dass es nicht wieder zu Unzukömmlichkeiten kommt. Entscheidend ist die Qualifikation der Personen, die am Werken sind, und ich bin eigentlich zuversichtlich, dass man da künftig eine Auswahl treffen wird, die dem gerecht wird.
Die Aufgaben sind wichtig – Bildungsstandards, die zentrale kompetenzorientierte Reifeprüfung –, und darum, denke ich, sollte man nicht den gleichen Fehler machen, wie wir ihn manchmal beim Bildungssystem insgesamt machen, es nämlich mit aller Gewalt schlechtzureden; das sollte man beim BIFIE auch nicht machen. Es gab gewisse Fehler, die hat der Rechnungshof aufgedeckt, die wollen wir auch mit den gesetzlichen Maßnahmen bereinigen, und dann hoffen wir, dass wir das BIFIE in eine gute Zukunft bringen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.
10.59
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf, der heute vorliegt, soll für das nationale Bildungsinstitut BIFIE die Basiszuwendung für 2015 mit jährlich 13 Millionen € sichergestellt werden. Weiters soll die Transparenz verbessert werden, vor allem in Bezug auf die Aufgabenerfüllung, in Bezug auf den effizienten Mitteleinsatz.
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