Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 65

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11.33.152. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1989 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landes­ver­trags­lehrpersonengesetz 1966, das Prüfungstaxengesetz Schulen – Pädago­gische Hochschulen und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (2021 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte, Frau Kollegin.

 


11.33.46

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Bevor ich nun zu meiner Rede komme, darf ich noch den Pen­sionistenverband aus meiner Heimatstadt Trofaiach herzlich begrüßen. Es freut mich, dass ihr hier seid! (Allgemeiner Beifall.)

In dieser Regierungsvorlage werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen sind mit Sicherheit positiv zu bewerten, wir sind damit auf einem guten Weg unterwegs, einem Weg in die richtige Richtung.

Besonders erfreulich für mich ist, dass es weiterhin eine sonderpädagogische Förde­rung durch Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer gibt. Diese können bis zum Schuljahr 2014/2015 auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur 9. Schulstufe an Bundesschulen unterrichten. Vorrangiges Ziel soll ja sein, den benachteiligten Schülerinnen und Schülern den Einstieg ins Berufs­leben zu erleichtern.

In dieser Regierungsvorlage ist auch die Nennung der Neuen Mittelschule als Regel­schule im Landesvertragslehrpersonengesetz vorgesehen. Erstmals seit 50 Jahren wird mit der Neuen Mittelschule ein neuer Schultyp flächendeckend ins Regelschul­wesen übernommen. Der vollständige Ausbau wird im Schuljahr 2018/2019 erreicht.

Beim Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz soll des Weiteren auch noch eine verstärkte Einbeziehung der Leiterinnen und Leiter bei der Auswahl von Lehrkräften für ihre Schule vorgesehen werden – eine Anpassung, die mit Sicherheit für jeden Schulleiter wichtig ist.

Im Unterrichtspraktikumsgesetz muss der Begriff „Kinderzulage“ durch den Begriff „Kinderzuschuss“ ersetzt werden.

Alles in allem, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine gute Novelle, und es würde mich freuen, wenn es heute wieder einen einstimmigen Beschluss, so wie bereits im Ausschuss, gibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


11.36.35

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf auch junge Leute hier begrüßen, und zwar 15 MaturantInnen und Frau Mag. Dr. Susanne Miedler von der Höheren Bundes­lehranstalt für Mode und wirtschaftliche Berufe in Krems. (Allgemeiner Beifall.)

Wie schon gehört, in der vorliegenden Gesetzesvorlage gibt es eine Reihe von notwendigen Anpassungen. Bekanntlich ist die Neue Mittelschule seit 1. September im Regelschulwesen, deshalb wird sie im Gesetzestext dieser Novelle auch genannt.

 


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