Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 66

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Die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten an den Pädagogischen Hochschulen wird letztmalig verlängert. Bekanntlich gibt es dort ein neues Dienst- und Besoldungsrecht, somit werden die Prüfungsprämien und auch die Betreuung von Bachelor-Arbeiten in diesem Gesetz geregelt.

Darüber hinaus soll jene Regelung verlängert werden, wonach Berufsschullehrer auch an Bundesschulen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bis zur 9. Schulstufe unterrichten können. Damit soll die Eingliederung ins Berufsleben von benachteiligten Menschen mit Vermittlungshindernissen erleichtert werden. Gleichzeitig wird diese Maßnahme auch evaluiert.

Ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Schulautonomie, aber auch mehr Qualität an den Schulen ist die neue Regelung über die Mitwirkungsrechte von Leiterinnen und Leitern an Pflichtschulen. Diese sollen künftig bei der Personalauswahl, aber auch bei der Entwicklung von Personalplänen mit einbezogen werden. Mit mehr Eigen­ver­antwortung der Direktionen wird es möglich sein, ein eigenes Profil zu entwickeln und dadurch auch die Qualität zu heben. Damit wird gleichzeitig ein Teil der Regie­rungs­vereinbarung erfüllt, wonach mehr Verantwortung an die Schulleitungen zu übertragen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

11.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


11.38.53

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Danke, Herr Präsident! – Es ist mir natür­lich ein außerordentliches Bedürfnis, alle zu begrüßen. Es freut uns, dass das Interesse an Bildungsmaterien im Haus doch relativ groß ist, wie ich feststellen kann, wenn ich auf die Besuchergalerie blicke. Es ist ja auch ein zentrales Zukunftsthema, und von daher sind wir gut beraten, uns hier intensiv damit auseinanderzusetzen.

Und, Frau Ministerin, die gute Botschaft vorneweg: Die Opposition ist wie immer konstruktiv mit bei der Sache, und diesem Gesetz können wir zustimmen. Sie werden nicht sehr überrascht sein, wenn ich Ihnen sage, dass für uns einige Wermutstropfen mit drinnen sind, die ich Ihnen jetzt kurz erkläre.

Der eine Wermutstropfen ist die Befristung. Für uns ist es nicht ganz nachvollziehbar, warum auch hier wieder eine Befristung auf drei Jahre gegeben ist. Ich weiß schon, Sie argumentieren hier mit der notwendigen Evaluierung, aber diese Evaluierung hätte auch bereits in der Vergangenheit erfolgen können. Da sollten wir uns doch etwas mutiger in Richtung Schule der Zukunft bewegen, wiewohl – und das ist ein zweiter Punkt – dieses Gesetz natürlich jetzt nicht unbedingt dieser große Schritt ist. Das ist ein kleines Trippelschrittchen in die Zukunft, und ein bisschen habe ich den Verdacht – es geht ja auch um das neue LehrerInnendienst- und Besoldungsrecht –, dass es auch ein Eingeständnis ist, dass dieser große Wurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommt und man deshalb jetzt einmal mit kleinen Maßnahmen versucht, das Notwendigste zu überbrücken.

Wir alle wissen, wie notwendig dieses neue Dienst- und Besoldungsrecht wäre, um einen Schritt in Richtung moderne Schule zu machen. Daher würde ich schon dringend darum ersuchen, dass wir hier endlich einmal erfahren, was denn da eigentlich die Position der Regierung ist und, wenn es geht, die gemeinsame Position vom Kollegen Amon und Ihnen, denn die Botschaften, die wir von Rot und Schwarz hören, driften hier schon sehr weit auseinander. Ich glaube, die Menschen in Österreich haben ein Recht darauf, zu erfahren, was die Regierung will, was die Kernpunkte des neuen Dienst- und


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