Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 193

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den Mund nimmt: Der Bericht zur sozialen Lage der Studierenden, vom Ministerium finanziert, vom Ministerium beauftragt, gibt die Lebenshaltungskosten für Studierende mit zirka 1 000 € an. Was sagen Sie den Eltern oder Paaren des Mittelstands, die zwei Kinder an den Unis haben, die nicht bei ihnen wohnen? – Sagen Sie denen, die 2 000 € sind ja kein Problem, Sie sind ja Mittelstand. – Das geht nicht! Das geht sogar mit einem Kind oft nicht, die 1 000 € extra, die eine Familie aufbringen muss, um ihr Kind studieren zu lassen.

Wenn ich dann noch von den „sozial ausgewogenen Beihilfen“ höre, dann wird mir schon ganz anders. 20 bis 25 Prozent der Studierenden sind armutsgefährdet! Das geht aus Ihrer eigenen Studie hervor. Viele geben das Studium auf, weil sie gezwun­gen sind, sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. 60 Prozent arbeiten und verlieren dadurch wertvolle Studienzeiten, Semester. Das ist ein wichtiger Grund für Drop-out-Fälle.

Dazu lese ich Ihnen jetzt etwas vor aus einer Budgetanfrage, die Sie beantwortet haben. Wir haben gefragt:

„Wie viele zusätzliche Studienförderungen (Schätzungen gehen von 43.000 Be­willi­gungen () aus) werden aus den Mitteln für die Studienförderung im Detailbudget (), das um 1.413.000 Euro erhöht wird, bewilligt werden können?“

Die Antwort: „Die Erhöhung des Detailbudgets () um 1,4 Millionen Euro ergibt sich aus einer neuen Zusammenfassung (). Darunter fallen nicht nur die Transfer­zahlungen der Studienförderung, sondern auch die Kosten der Beratungsstellen der Psychologischen Studentenberatung und der Studierendenheimförderung sowie von internationalen Austauschprogrammen.

Und jetzt kommt der „tolle“ Satz! – „Daher sind auch keine zusätzlichen Mittel für Studienbeihilfen vorgesehen.“

„Na bumsti!“, kann ich nur sagen. Das ist „sozial ausgewogen“! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


18.47.02

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sicher, dass wir Ihnen eine gute Lösung vorlegen, die Reparatur eines Gesetzes, das der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, womit wir wieder Rechtssicherheit für die Universitäten schaffen und eine Verbesserung bei der Studienbeihilfe, die erste, die es seit vielen Jahren wieder gibt.

Ich bin sicher, das ist eine Regelung, von der die meisten Studierenden, der Großteil der Studierenden in Österreich profitieren wird. Der Großteil der Studierenden in Österreich wird weiterhin keine Studiengebühren zahlen. Kollege Grünewald hat die soziale Situation und die soziale Wirkung von Studiengebühren ausführlich dargelegt.

Wir hatten ja in Österreich auch schon den Großversuch, wie sich die Einhebung von Studiengebühren auswirkt, und konnten damals beobachten, dass sich die Studien­gebühren nicht nur so auswirken, dass die Langzeitstudierenden, die ohnehin nicht wirklich studieren – Unterstellung! –, ihre Studien abbrachen, sondern es hat damals auch einen wirklich deutlichen Einbruch von 15 Prozent bei der Zahl der Studien­anfän­ger und -anfängerinnen gegeben.

Daher ist es aus unserer Sicht ein wirklich sehr wichtiger Schritt, dass dieses Gesetz entsprechend repariert wird, dass künftig wieder nur jene Langzeitstudierenden, die


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