Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 194

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

keinen Grund für eine besonders lange Studienzeit – wie zum Beispiel Berufstätigkeit oder Betreuungspflichten – vorweisen können, und Drittstaatsangehörige Studienge­bühren zahlen werden. In diesem Gesetz haben wir jetzt bei den Drittstaatsange­hörigen eine Differenzierung eingebaut, wonach Drittstaatsangehörige nur dann zah­len, wenn sie mit dem Aufenthaltstitel Studium nach Österreich kommen. Migranten­kinder, die in Österreich aufwachsen, deren Eltern durch ihre Steuerleistung auch zu unserem Bildungssystem beitragen, sind, da wir ja wissen, dass es wichtig ist, sie auch durch Bildung zu integrieren, Österreichern gleichgestellt. Die zahlen also erst dann, wenn sie zu Langzeitstudierenden – wie vorhin definiert – werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Graf, was die Rückwirkung betrifft, muss ich dazu sagen, dass es mir natürlich auch lieber gewesen wäre, wir hätten diese Phase vermeiden können und wären nicht vor dem Problem gestanden, wie wir mit dieser Phase umgehen. Wir haben uns dafür entschieden, und dazu stehe ich auch, mit der Reparatur auch dafür zu sorgen, dass wir diese Phase nicht einfach offen stehen lassen und die Universitäten damit praktisch in einem Chaos zurücklassen. Wir haben uns lange überlegt, wie wir eine saubere Lösung finden, um das zu sanieren, wobei mir zwei Punkte wichtig waren. Der eine Punkt ist – den haben Sie angesprochen –, dass es natürlich verfassungsrechtlich halten muss. Wir haben uns da wirklich mit Top-Verfassungsexperten beraten, und das ist zwar ein zugegebenermaßen für eine Nicht-Juristin überraschender Weg, aber einer, der verfassungskonform ist.

Der zweite Punkt, der mir auch sehr wichtig war, ist, dass wir eine Regelung gefunden haben, die nicht dazu führt, dass man sich darauf berufen kann, dass Universitäten künftig autonom Studiengebühren einheben können. Das bedeutet die rückwirkende Sanierung dieser Phase mit Sicherheit auch nicht.

Drittens bleibt da natürlich eine gewisse Ungerechtigkeit den Universitäten gegenüber, die sich in der Phase an das Gesetz gehalten und keine Studiengebühren eingehoben haben. Da sind wir übereingekommen – der Herr Minister wird das bestätigen und hat das im Ausschuss auch schon bestätigt –, einen finanziellen Ausgleich für jene Universitäten zu finden, die keine Studiengebühren eingehoben haben.

Was eine Verbesserung der Studienförderung anlangt, ist es mir wichtig, zu betonen, dass das über die Erhöhung der Freibeträge für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geht. Das ist wichtig, weil wir damit bei der großen Ungerechtigkeit im System der Studienförderung durch den unterschiedlichen Einkommensbegriff ansetzen. Wir sind auch übereingekommen, dass das ein erster wichtiger Schritt ist, es dabei aber nicht bleiben soll. Wir beide sehen, dass es da noch zu einem größeren Wurf kommen muss. (Beifall bei der SPÖ.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


18.51.47

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollegin Kuntzl! Es geht zwar auch darum, wie viele Studienanfänger wir in Österreich haben, viel wichtiger ist aber, so denke ich, wie viele das Studium abschließen, weil sie gute Voraussetzungen vorgefunden und eine entsprechend profunde Ausbildung bekom­men haben. Das wäre eigentlich das Ziel, dass man die Absolventenquote hebt. Und auch damals, als Schwarz-Orange/Blau die Studiengebühren eingeführt hat, war es so, dass zwar rund 10 Prozent, 20 Prozent weniger studiert haben – nicht nur Anfänger! –, aber die Absolventenquote im Wesentlichen gleich geblieben ist, auch noch einige Jahre später. Das heißt also, diese Mär ist nicht haltbar.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite