Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 197

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damit rechnen, dass ihre Situation verbessert wird. 2,5 Millionen € werden dafür in die Hand genommen, und ich glaube, diese Novelle geht in die richtige Richtung insofern, als jenen geholfen wird, die die Unterstützung auch wirklich brauchen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Töchterle. – Bitte.

 


19.00.01

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Als der Verfassungs­gerichtshof das Gesetz von 2008 aufgehoben hat, habe ich mich sofort an die Arbeit gemacht und eine neue Gesetzesvorlage ausgearbeitet.

Es ist nicht gelungen, diese mit dem Koalitionspartner in Übereinstimmung zu bringen, sodass eine Zeitlang ein Gesetz in Geltung war, das einige Lücken offen ließ. Diese Lücken konnte man unterschiedlich interpretieren. Ich habe sie mit dem wohl besten Kenner des Universitätsgesetzes und auf Basis eines Gutachtens von ihm so interpretiert, wie sie der Verfassungsgerichtshof wahrscheinlich nicht interpretiert – so hat es zumindest eine Aussage seines Vorsitzenden angedeutet. Er hat mit dieser Aussage den Appell an die Politik verbunden, hier tätig zu werden und Rechtssicher­heit zu schaffen.

Diesen Appell habe ich ernst genommen. Ich bin in neue Verhandlungen mit dem Koalitionspartner getreten, und es ist uns gelungen, in einem, glaube ich, tragfähigen Kompromiss Rechtssicherheit herzustellen. Wir haben damit dem Appell des Verfas­sungsgerichtshofspräsidenten Rechnung getragen, und wir haben dem Wunsch der Universitäten nach Rechtssicherheit Rechnung getragen.

Das Ergebnis ist, dass ab dem Sommersemester nächsten Jahres wieder alle Univer­sitäten Studienbeiträge für bestimmte Personengruppen einheben: für Langzeitstu­dierende, für außerordentliche Studierende, für Studierende aus Drittstaaten. Wobei bei den Studierenden aus Drittstaaten, nicht bei allen, aber bei denen, wo dies zumut­bar ist, der Studienbeitrag verdoppelt wird.

Das bringt den Universitäten sichere Mehreinnahmen in der Höhe von etwa 40 Millio­nen bis 50 Millionen € jährlich.

Wir haben mit dieser Maßnahme eine Erhöhung der Studienförderung verbunden, wobei wir vor allem darauf schauen, dass die Bemessungsgrundlage steigt, wodurch mehr Studierende in den Genuss höherer Studienförderung kommen.

Das alles sind Schritte in die richtige Richtung. Das alles, und das weiß ich, ist noch nicht genug. Ich bekenne mich nach wie vor dazu, dass ich ein Anhänger für sozial gerechte Studiengebühren auf breiterer Basis bin.

Studiengebühren, und das sind meine drei Argumente, sind sozial gerecht, weil sie denen, die es sich leisten können, einen Beitrag abverlangen. Das ist gerade in Öster­reich, wo wir sehr viele internationale Studierende haben, die uns auch willkommen sind, deswegen doppelt wichtig, weil nicht einzusehen ist, dass der österreichische Steuerzahler für diese Studierenden die Studienplätze in Österreich kostenlos zur Verfügung stellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Studiengebühren sind auch sozial gerecht, weil, wie schon erwähnt, viele andere Ausbildungsgänge – zum Beispiel Meisterprüfung – oft sehr teuer sind und nicht einzusehen ist, warum die einen kostenlos studieren und die anderen mit sehr hohen Summen ihre Ausbildung finanzieren.

 


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