Im Großen und Ganzen ist die Neufassung zu begrüßen, aber es gibt Punkte, die sehr unpräzise formuliert sind, die auch den Schutz der Tiere zu wenig gewährleisten.
Aus diesem Grund – aller guten Dinge sind drei – bringe ich auch einen Abänderungsantrag zu folgenden Punkten ein:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut
Art. 1 wird wie folgt geändert:
a) 1. Abschnitt § 4 Z 8:
Ein Tierversuch ist unzulässig, wenn der Tierversuch starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursacht, die voraussichtlich lange anhalten und nicht gelindert werden können.
Die im Entwurf angeführten Ausnahmen sind zu streichen.
Im Artikel 1 im 4. Abschnitt 4 § 26 Abs. 1:
Projekte dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde durchgeführt werden.
Hier ist einzufügen: „Vor Erteilung der Genehmigung ist die Durchführung der Projektbeurteilung durch die Tierversuchskommission des Bundes durchzuführen.“
Der § 30 müsste zur Gänze geändert werden, und zwar folgend:
§ 30 (1) Eine rückblickende Bewertung der Projekte ist detailliert durchzuführen.
(2) Im Zuge der
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Entschuldigen Sie, Herr Kollege, aber dieser Antrag ist schon verteilt worden. Sie brauchen ihn nur in den Kernpunkten zu erläutern. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (fortsetzend): Gut, der Antrag ist verteilt, dann mache ich weiter.
Mir ist völlig unklar, warum der Tierschutzkommission des Bundes fünf Vertreter der Wirtschaftskammer und zwei Vertreter der Bundesarbeiterkammer angehören sollen. Die Kommission mit 23 Mitgliedern soll auf die notwendigen Mitglieder, die Kompetenz haben, reduziert werden. Dazu gehören, glaube ich, die Mitglieder dieser Kammern auf gar keinen Fall. (Beifall beim BZÖ.)
Unverständlich ist mir, warum der Gesetzentwurf vorsieht, dass die zuständigen Behörden die Tierschutz-Ombudsfrauen und -männer nur zu informieren haben und ihnen keine Parteienstellung eingeräumt wird.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kurt List betreffend Umsetzung der Parteienstellung von Tierschutzombudsfrauen und -männern in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz
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