Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 118

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105 Minuten, FPÖ 94 Minuten, Grüne 83 Minuten, BZÖ 71 Minuten sowie STRONACH 60 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

12.04.281. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (2009 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verfahren der Verwal­tungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz) und ein Bundesgesetz betreffend den Übergang zur zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwal­tungs­gerichtsbarkeits-Übergangsgesetz) erlassen und das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008, das Allgemeine Verwaltungsver­fah­rens­gesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvoll­streckungs­gesetz 1991, das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz, das Zustellgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Exekutionsordnung, das Bundesministerien­ge­setz 1986, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz und das Bun­des­gesetz­blatt­gesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2012) (2112 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


12.04.44

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die zur Debatte stehende Materie bildet eine Ergänzung im Zusammenhang mit dem Umbau des Systems von der monokratischen Verwaltungstätigkeit zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wir beschäftigen uns mit einer Reihe von diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere betreffend das Verwaltungsverfahrensgesetz und dazugehörige Materien.

Es ist so, dass wir seitens der Freiheitlichen in dieser Sache sehr engagiert mit­gearbeitet haben und aus dem Kenntnisstand des Gebotes der vernünftigen Vorgehensweise unsere Ergänzungen und Abänderungsvorschläge eingebracht haben.

Es ist interessant, zu beobachten, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt auf Spitz und Knopf gestanden ist und davon abhängt, ob Kollege Peter Wittmann, der nach mir sprechen wird, den Abänderungsantrag, der uns vorher gezeigt und der angesprochen worden ist, einbringen wird, ob wir zustimmen werden.

Unter dieser Prämisse kann ich sagen, dass meine Ausführungen etwas gröblicher ausgefallen wären. Es tut mir auch gar nicht leid, dass mir dieses Schicksal erspart bleibt, weil der Betroffene, auf den sich mein Zornesstrahl gerichtet hätte, vielleicht auch keine Freude gehabt hätte.

Es ist ja nie zu spät, von, sagen wir, den Dingen zugetanen Atrozitäten zur Vernunft zu wechseln. Es ist im Kern dazu gekommen. Es geht darum, dass die Frist zur Erhebung der Beschwerde heute endlich, nachdem Kollege Wittmann das eingebracht haben wird, von zwei Wochen auf vier Wochen geändert wird. (Ruf bei der FPÖ: Bravo!)

 


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