Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 119

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Das ist nicht darauf zurückzuführen, dass ich, dass meine Fraktion irgendetwas anderes haben wollte, sondern das ist bürgernah und verfahrenswichtig.

Erstens: Es wird ein Verwaltungsgerichtsbarkeitssystem eingeführt. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es seit dem Jahr 1983 ebenfalls die vierwöchige Frist für Rechtsmittel.

Nächster Punkt, dem man sich noch wird widmen müssen: Der betroffene Bürger bekommt einen Bescheid zugestellt, ist nicht zu Hause, und die Sache wird hinterlegt. Er findet die Hinterlegungsanzeige vor. Und die Hinterlegung bei Gericht und die Abholfrist, die auf der Hinterlegungsanzeige angemerkt wird, überschreiten nämlich die 14-tätige Rechtsmittelfrist.

Der Bürger, der kein Jurist ist – und selbst solchen passiert das –, geht in voller Überzeugung, rechtens zu handeln, zur Post, holt das Schriftstück ab, öffnet es und muss, wenn er in der Lage ist, das Beamtendeutsch überhaupt zu verstehen – auch das ist nicht selbstverständlich –, erkennen, dass die Rechtsmittelfrist schon abge­laufen ist, wenn er zur Erkenntnis gelangt, dass der Beginn der Frist mit der Hinterlegung zu laufen begonnen hat. – Das ist ein Defekt im Zustellrecht, der noch zu reparieren ist.

In Summe mahne ich ein, nachdem der Abänderungsantrag eingebracht worden sein wird, Energie darauf zu verwenden, all jene Belange, die gemäß den Fünf-Parteien-Entschließungsanträgen offen sind, umzusetzen. Das ist nebst anderen Dingen vor allem die Gesetzesbeschwerde. In Bezug auf die Gesetzesbeschwerde ist zu hören, dass etwas auf Beamtenebene zwischen Justizministerium, Bundeskanzleramt und anderen befassten Stellen im Laufen ist, mit dem Ziel, das Projekt soweit als möglich zu verhunzen, sage ich jetzt einmal.

Ich sage: Auch das werden wir uns nicht gefallen lassen! Wir werden eine saubere, praktikable Form des neuen Modells anstreben, und es wird uns nicht an Durch­setzungsmöglichkeiten mangeln, um das auch umzusetzen. Wir lassen uns dieses Projekt nicht verhunzen!

Auch der heutige Tag zeigt, dass die geballte Kraft des Beamten-Lobbyismus mög­licher­weise ihre Begrenzung genau vor diesem Rednerpult findet! – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


12.10.14

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dem Entschluss, eine Landesverwal­tungsgerichtsbarkeit und ein Bundesverwaltungsgericht auf Verfassungsebene einzuführen, haben sich mehrere Ebenen ergeben, die man nachfolgend zu regeln hat. Wir haben den organisationsrechtlichen Teil vor etwa zwei Monaten beschlossen und sind jetzt dabei, das Verfahrensrecht für alle Verwaltungsgerichte auf Landes- und Bundesebene neu zu regeln.

Ich möchte mich für die hervorragende sachliche Diskussion bedanken, die wir trotz aller Auseinandersetzung in diesen Punkten hatten. Ebenso möchte ich mich bei allen bedanken, die hier mitgewirkt haben, weil ich meine, dass da etwas sehr Gutes herausgekommen ist.

Wir haben die Überleitung von Verwaltungsverfahrensrecht in ein Verwaltungs­ver­fahrensrecht vor Gerichten zu bewerkstelligen. Und da gibt es schon einen riesigen


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