Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 205

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Und wer glaubt, dass das Wasser bei uns – jetzt rede ich nicht davon: für die Kinder lebensgefährlich wäre, wie Herr Lugar behauptet hat; wir haben nämlich eines der besten Wässer auf der Welt – heute allein in öffentlicher Hand ist, der möge sich einmal die Quellen anschauen, in wessen Besitz sie sind.

In diesem Sinne ist diese verfassungsmäßige Regelung also sehr sinnvoll. Ich werbe dafür: Stimmen Sie zu – gerade dann, wenn Sie angeblich Sachpolitiker sind! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer. – Ruf beim BZÖ: Stimmt die ÖVP zu?)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


16.23.29

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Geschätzte Frau Präsident! Ge­schätzter Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Die gute Nachricht: Das Wasser bleibt in unserer Hand. Die schlechte Nachricht: Wir diskutieren heute weit am Thema vorbei. (Ruf beim BZÖ: Das ist beim Matznetter nichts Neues!)

Die zweite Nachricht: Das österreichische Wasserrechtsgesetz ist tatsächlich ein Gesetz, das mit einfachgesetzlicher Mehrheit zu ändern ist. Daher ist es vielleicht nicht so schlecht, wenn man so ein wichtiges Thema wie das kostbare Lebensmittel Wasser in einen Gesetzesrahmen stellt, der vielleicht in anderen Bereichen selbstverständlich ist. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass wir diese Frage hier diskutieren; wir wollen nur nicht überschießend sein.

Tatsache ist, dass im europäischen Rahmen mit dieser Konzessionsrichtlinie Vorgänge geregelt werden sollen, die in manchen Ländern Europas vielleicht ein Thema sind, bei uns in Österreich aber kein Problem darstellen. Schlecht wäre es, wenn jetzt bei diesem Regelungsversuch Zwänge für Europa verbindlich festgelegt werden würden, die uns in Österreich Probleme machen.

Wenn man jetzt auf europäischer Ebene die europäische Ausschreibung eines freiwilligen Vergabeverfahrens vorschreiben will, dann wird dies zur Folge haben, dass so manche Kommune, so manche öffentliche Einrichtung sich sehr genau überlegen wird, ob sie die an sich wirtschaftlich sinnvolle Betreiberform auch eines privaten Betreibers überhaupt noch in Erwägung zieht. Dann wird es für den Wasserbezieher wahrscheinlich teurer – denn die vielen Gemeinden, die gerade in den letzten Jahren überlegt haben: Wo kann ich Geld einsparen, wenn wir die Betreiberform wechseln?, haben sich dabei ja etwas gedacht. Und diese Betreiber sind ja durchaus wirtschaftlich überprüfte Unternehmen, die selbstverständlich ihre Erfahrungen weitergeben.

Wenn gerade in diesen Tagen meine Nachbargemeinde Angern ihre Wasser­versorgung mit der EVN Wasser vertraglich regelt, dann ist das eine interessante Geschichte: Das eine ist eine sozialdemokratisch dominierte Gemeinde, das andere ist ein Unternehmen zu 51 Prozent im Landeseigentum, durch Landesverfassung, durch Bundesverfassung geschützt. Was soll daran, bitte, schlecht sein? Wer soll da ein Problem haben? Und es soll mir doch keiner erzählen, dass ein darauf eingestelltes Unternehmen, das in vielen ähnlich gelagerten Wasserversorgungen mit Spezialisten und Mitarbeitern tätig ist, die für ihre Spezialaufgabe auch wirklich die optimale Ausbildung haben, nicht zu geringeren Kosten bessere Leistungen, bessere Dienstleistungen erbringen kann.

Und: Es könnte schon sein, dass die eine oder andere Gemeinde vielleicht bei der Eintreibung des einen oder anderen Betrages bei den Gemeindebürgern lästige


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