Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 242

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesminister Hundstorfer hat es sich ja zum Ziel gesetzt, wie er selbst auch im Ausschuss gesagt hat, dass er eine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungspflicht der 15- bis 18-Jährigen ins Leben rufen möchte. Ich hoffe, dass das angepeilte Ziel – das soll mit 2015 erfolgen – nicht aus den Augen verlorengeht, und zwar nicht nur, um der Jugend eine Perspektive zu geben, sondern auch im Sinne der österreichischen Wirtschaft.

Der Herr Bundesminister ist heute leider nicht da, aber ich werde ihm die Fragen dann noch schriftlich zukommen lassen, denn ich habe leider Gottes keine Antworten darauf gefunden, inwieweit es bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbil­dungspflicht jetzt schon Fortschritte gibt, ob es auch schon eine Bundesrichtlinie für die Regelung der Vermittlung junger Arbeitsloser gibt oder auch eine einheitliche Definition für Jugendliche und junge Erwachsene, was ja auch schon kritisiert wurde.

Meine Damen und Herren! Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe hat ja auf die Problematik der Arbeitslosigkeit bei jungen Erwachsenen beziehungsweise auf das Armutsrisiko bei dieser Zielgruppe bereits im Jahr 2007 hingewiesen. Ich glaube, hier sind wir uns alle einig, wir kennen dieses Problem, und wir sollten wirklich sofort Maßnahmen dagegen ins Leben rufen. Einige Möglichkeiten habe ich schon aufge­zählt, und ich bin sicher, dass uns der Wirtschaftsminister, der Sozialminister und auch das Unterrichtsministerium dabei unterstützen werden. (Beifall beim Team Stronach.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


18.35.57

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Bevor ich zu meinen Bemerkungen zur Arbeitslosigkeit junger Erwach­sener in Tirol und in der Steiermark komme, ist es mir ein Bedürfnis, zu sagen, dass ich glaube, dass wir gerade im sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bereich sprachlich sensibler sein sollten und darauf achten sollten, den sozialwissenschaftlich korrekten Begriff der Erwerbsarbeitslosigkeit zu verwenden. Ich denke, es ist unbestritten, dass der sehr überwiegende Teil jener Menschen, die von Erwerbsarbeitslosigkeit betroffen sind, nicht wirklich arbeitslos sind.

Nun komme ich zum Rechnungshofbericht. Er stellt ja eine sehr wichtige Ergänzung zur Grundlagenarbeit des Sozial- und Arbeitsministeriums dar, und die Lösung des Problems der Jugenderwerbsarbeitslosigkeit ist natürlich nicht nur für Österreich, sondern auch für alle Volkswirtschaften und Sozialsysteme Europas eine ganz ent­scheidende Frage.

Zur Feststellung des Rechnungshofes, der die ausgewählten Regionalstellen des AMS durchforstet hat, dass eine bessere zielgruppenorientierte Unterstützung notwendig wäre, ist zu sagen, dass das jetzt vorhanden ist und dass die Landesstellen dies­bezüg­lich genaue Vorgaben haben. Besonders positiv hat der Rechnungshof hervor­gehoben, dass das AMS bemüht ist, die jungen Erwerbsarbeitslosen entsprechend ihrer Aus­bildung zu vermitteln, und dass gemeinsam versucht wird, mit den Schulen zu kooperieren, um da ein besseres Angebot anzubieten und die SchülerInnen besser zu unterstützen.

Zu diskutieren ist ganz sicher die Schaffung der Bundesrichtlinie für eine bessere Betreuung junger Erwachsener, und es ist auch wichtig, dass hier eine Begriffs­definition für Jugendliche und junge Erwachsene vorgenommen wird und daran anknüpfend dann die entsprechenden Schwerpunkte der Zielgruppenbetreuung gebildet werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite