Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 243

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Erfreulich ist, dass die Erwerbsarbeitslosenrate der 15- bis 19-Jährigen seit 2011 im Wesentlichen rückläufig ist. Zurückzuführen ist das ganz sicher auf das duale Aus­bildungssystem, das wir haben, und vor allem auf die vielen sozial- und arbeits­marktpolitischen Maßnahmen. Ich denke, wir müssen alles daransetzen und alles tun, damit wir weiterhin die niedrigste Erwerbsarbeitslosenquote verteidigen können. (Beifall bei der SPÖ.)

18.38


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Singer kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


18.38.52

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beschäftige mich mit dem Bericht des Rechnungshofes über die Vergabe von Kursmaßnahmen durch das AMS. Geprüft wurde das AMS Österreich, insbesondere die Landesgeschäftsstellen Wien, Niederösterreich und Burgenland. Ziel der Gebarungsprüfung war die Beur­teilung der Zweckmäßigkeit der Einkauforganisation, der Wirtschaftlichkeit des Zukaufs der Kursmaßnahmen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Vergabeverfahren.

Ein paar Zahlen gleich zu Beginn: Von 2005 bis 2009 verdoppelten sich die jährlichen Zahlungen für Kursmaßnahmen des AMS von rund 234 Millionen € auf 441 Millionen €. Ebenso stieg die Zahl der Kursteilnehmer von 2006 bis 2009 von 131 000 auf 227 000 pro Jahr, also um rund 73 Prozent. Das heißt, es gibt entsprechend hohe Steigerun­gen.

Interessant ist auch noch, dass der Anteil der Kursmaßnahmen an den Budgetmitteln für aktive Arbeitsmarktpolitik je nach Landesgeschäftsstelle zwischen 28 Prozent beim AMS Tirol und Vorarlberg und 46 Prozent beim AMS Wien schwankte.

Was hat der Rechnungshof festgestellt? – Ein paar Punkte darf ich anführen: Er kritisiert vor allem, dass die österreichweiten Preis- und Leistungsvergleiche je Region und Kursanbieter fehlen. Dadurch wurde die Bildung von regional begrenzten Teil­märkten mit wenigen Bildungsträgern und höheren Preisen entsprechend begünstigt.

Es gab uneinheitliche Vergabestrategien, und dadurch wurde ein stärkerer Wettbewerb verhindert. Es ist logisch, dass der Rechnungshof darauf hingewiesen hat, dass auf einheitliche Vergaberichtlinien hinzuarbeiten ist.

Organisation und Kosten des Einkaufsapparates konnten aufgrund fehlender Kenn­zahlen nicht nachvollzogen werden, entsprechende Auswertungen konnten nicht gemacht werden. Dass auf entsprechende Kennzahlen hingewiesen wurde, ist selbstverständlich.

Interessant ist, dass kritisiert wurde, dass eine unzureichende Bearbeitung des Mark­tes erfolgte. Das heißt, durch den fehlenden Wissensaustausch zwischen den Landes­geschäftsstellen konnten keine entsprechenden Angebotspreise erzielt werden. Auch da schlägt der Rechnungshof vor, dass ein koordinierter Vergleich der Angebotspreise zwischen den Landesgeschäftsstellen stattfinden soll.

Dem Rechnungshof fehlen Erfolgskriterien bei bestehen Werkverträgen, und daher konnte keine entsprechende Qualitäts- und Leistungskontrolle bewerkstelligt werden. Es sind entsprechende Erfolgskriterien in den Werkverträgen festzulegen, schreibt der Rechnungshof.

Es wurde kritisiert, dass es bei der Abrechnung bzw. bei der Durchführung von Schulungsmaßnahmen bei allen Landesgeschäftsstellen unterschiedliche Standards und Vorgaben gab. Auch da regt der Rechnungshof eine Vereinheitlichung an.

 


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