Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 77

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glücklich sind, und das ist jener, mit dem auch die Ausnahme von der Radwegebenüt­zungspflicht ermöglicht wird. Da steht:

Damit sollen gefährliche Situationen auf Radwegen entschärft werden, wenn es „die Si­cherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben“.

Wer beurteilt die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs? – Das ist wieder eine sub­jektive Beurteilung. Und wir wissen, manche Radfahrer glauben, sie haben Narrenfrei­heit; sie werden das eben so auslegen, dass die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs gegeben sind, und dann wird es natürlich zu vielen rechtlichen Streitigkeiten kommen, weil dies eben eine sehr subjektive Beurteilung ist.

Etwas, das wir begrüßen, ist das Handytelefonierverbot während des Radfahrens – nicht nur, weil man zum Radfahren zwei Hände braucht, das wäre nicht das Problem, sondern weil mit dem Handytelefonieren meist auch die Aufmerksamkeit von der Stra­ße abgelenkt wird und es zu schweren Unfällen kommen kann. Hier hat auch der Kraft­fahrer mehr rechtliche Sicherheit, denn sollte ein Radfahrer mit dem Handy in der Hand vor ihm liegen, dann ist die rechtliche Situation klar.

Das Telefonieren, wie gesagt, vermindert nicht nur die Aufmerksamkeit, es kommt auch zu vermehrten Unfällen. Dass das Verbot schwer exekutierbar ist, ist keine Frage. Ei­nen Radfahrer zu identifizieren, ist nicht immer möglich, weil er einen Helm trägt und weil er meistens auch schneller weg ist. Aber allein das ausgesprochene Verbot wird einige daran hindern, während des Radfahrens ein Handy zu benutzen, weil ja dann doch eine Strafe möglich ist.

Wichtig für die Verkehrssicherheit ist bei allen Änderungen und allen neuen Verord­nungen aber der respektvolle Umgang der Verkehrsteilnehmer miteinander. (Beifall beim BZÖ.)

12.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


12.25.49

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde mich heute mit dem Behindertenausweis beschäftigen. Prin­zipiell ist es ja zu begrüßen, dass es hier eine Novelle gibt, dass es ein Ressort gibt – das Sozialministerium –, wo die Zuständigkeit angesiedelt ist, was die Vergabe der Be­hindertenausweise angeht. Natürlich bin ich vor allem für Transparenz und dafür, dass es leicht zu organisieren und auch leicht zu überprüfen ist, wer so einen Behinderten­ausweis bekommt.

Vorhin habe ich mit dem Kollegen Huainigg ausführlich darüber debattiert, wie wir das am besten angehen, wie das geregelt wird. Ich werde trotzdem den zwei Entschlie­ßungsanträgen zustimmen, dass der erste Schritt einmal darin bestehen soll, dass bis 2017 zumindest eine neue Regelung kommt. Die derzeitige ist nicht das Gelbe vom Ei, das wissen wir, vor allem wenn man bedenkt, dass immer noch 40 000 Ausweise in Umlauf sind. Es hat ja in diesem Zusammenhang ein unrühmliches Beispiel gegeben, nämlich bei der ÖVP – ich werde den Namen jetzt nicht nennen –, wo tatsächlich der Ausweis eines Toten verwendet wurde. So etwas ist schlimm, das gehört nicht ins Ho­he Haus.

Aus diesen Gründen haben wir uns die Gesetzeslage in Österreich angesehen und vor allem auch die Regelungen in anderen Ländern. In Deutschland ist es so, dass der Be­hindertenausweis nach fünf Jahren erneuert werden muss. Jetzt kann man natürlich sagen, es ist diskriminierend, wenn man sich alle fünf Jahre untersuchen lassen muss oder überprüfen lassen muss, ob man eine Verlängerung bekommt.

Deshalb mache ich das ein bisschen leichter und bringe dazu folgenden Antrag ein:

 


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