Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 78

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markowitz und Hagen betreffend zeitliche Befristung der StVO-Be­hindertenausweise

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Verkehr, Infrastruktur und Technologie wird ersucht, im Ein­vernehmen mit dem Bundesminister für Soziales eine zeitliche Befristung für die Gültig­keit von StVO-Ausweisen vorzusehen.

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Warum ist das so? – Wir haben es ja vorhin gerade gehört, die Grünen haben es ange­sprochen, die Kollegin Moser hat es angesprochen. Ja, führen wir diese zeitliche Be­fristung der Ausweise ein! Befristen wir sie nicht auf fünf Jahre – das finde ich zu streng –, aber zumindest auf zehn Jahre! Finden wir also einen Kompromiss! Die FPÖ wird dann auch dafür sein, nehme ich an, dass man den Behindertenausweis zeitlich begrenzt – Kollege Deimek, du warst vorhin nicht da –, und vielleicht finden wir beim Regierungspartner ebenfalls Zustimmung.

Nur wenn man das klar regelt, wird es nicht mehr so sein, dass hier quasi missbräuch­lich agiert wird. Und da so eine große Zahl von Ausweisen in Umlauf ist – 40 000 –, ist es, finde ich, an der Zeit, dass man hier etwas macht. Ich freue mich diesbezüglich auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

12.28


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stefan Markowitz, Christoph Hagen und Kollegen betreffend zeitli­che Befristung der StVO-Behindertenausweise

Eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über
die Regierungsvorlage (2109 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsord­nung 1960 geändert wird (25. StVO-Novelle) sowie über den Antrag 1246/A(E) der Ab­geordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung ei­ner einheitlichen ärztlichen Begutachtung durch das Bundessozialamt für die Ausstel­lung eines Ausweises gemäß § 29b STVO (2119 d.B.)

Dass mit der vorliegenden Gesetzesnovelle die Zuständigkeit für die StVO-Behinder­tenausweise von den Bezirksverwaltungsbehörden auf das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen übergeht, wird von den Antragstellern jedenfalls begrüßt.

In Österreich ist damit jedoch weiterhin die illegale Verwendung von Ausweisen Ver­storbener zeitlich unbegrenzt möglich, da hier nicht von der Möglichkeit Gebrauch ge­macht wurde, eine Befristung vorzusehen. Laut Hochrechnung des Österreichischen Städtebundes werden österreichweit derzeit gut 40.000 Ausweise missbräuchlich ver­wendet. Die vorgesehene Novellierung unterlässt es, die Rechtslage der Empfehlung des Rates anzupassen und eine Befristung einzuführen.

Der wiederholt vonseiten des BMVIT vorgebrachten Ansicht, ein Ablaufdatum sei nur erforderlich, wenn die nationale Rechtsordnung eines vorsehe, was bei dauernder Be­hinderung nicht sachlich sei, ist entgegenzuhalten, dass beispielsweise in Deutschland


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