Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 79

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der Ausweis bei „nichtverbesserungsfähigen Körperschäden“ höchstens fünf Jahre gilt, und das mit Ablaufdatum auf der Vorderseite, wie in der Ratsempfehlung vorgesehen. Dies dient ganz offensichtlich der Verhinderung einer Dauernutzung durch Dritte.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Infrastruktur und Technologie wird ersucht, im Ein­vernehmen mit dem Bundesminister für Soziales eine zeitliche Befristung für die Gültig­keit von StVO-Ausweisen vorzusehen“.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Bures zu Wort. – Bitte.

 


12.28.27

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute eine Novelle zur Straßenverkehrsordnung diskutieren, mit der wir auch auf ein verän­dertes Verkehrsverhalten der Menschen eingehen und Rücksicht nehmen. Wenn wir erleben – und jeder, der sich im öffentlichen Raum bewegt, merkt das –, dass das Rad­fahren boomt, dann ist es gut, dass wir unsere gesetzlichen Regelungen überprüfen, ob diese auch noch im Einklang mit dem Verkehrsverhalten vieler Menschen in unse­rem Land sind.

Wir haben beim Radfahren eine Entwicklung, die Zahlen zeigen uns das. Sie zeigen, dass in den letzten fünf Jahren der Radverkehr um 40 Prozent gestiegen ist, dass wir uns – weil die Tendenz steigend ist – in die Richtung bewegen, dass es in Österreich doppelt so viele Fahrräder wie Autos gibt. Das ist eine positive Entwicklung, vor allem für jene, die Rad fahren, denn das ist gesund – darauf wurde schon hingewiesen –, aber es ist natürlich auch eine umweltfreundliche Mobilität.

Ich möchte gar nicht wissen, was für ein Verkehrschaos wir in Österreich hätten, wür­den diese Radfahrer alle in Autos sitzen. – Es ist also eine gute Form der Mobilität, sie ist gut für die Umwelt und sie ist gesund. Und daher freue ich mich, wenn wir heute mit einer breiten Zustimmung die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Radfahrerin­nen und Radfahrer verbessern.

Folgende zwei Dinge waren mir besonders wichtig: Das Erste ist, mehr Raum zu schaf­fen. Diese Diskussion halte ich deshalb für so wichtig, weil wir – wie sich jetzt auch ein bisschen gezeigt hat – alles unternehmen müssen, damit es im öffentlichen Raum nicht zu einem Gegeneinander kommt, nach dem Motto: Der Stärkere setzt sich durch, und der Schwächere bleibt auf der Strecke. Ich will, dass sich im öffentlichen Verkehr jeder Verkehrsteilnehmer und jede Verkehrsteilnehmerin rücksichtsvoll gegenüber den ande­ren verhält. Ich möchte nicht, dass sich der Autofahrer mit seinem Verhalten gegen den Radfahrer und der Radfahrer gegen den Fußgänger richtet, sondern dass man auch alle Anstrengungen unternimmt – mit Infrastruktur, mit baulichen Maßnahmen –, damit wir ein Miteinander im öffentlichen Raum haben.

Das Paket an Maßnahmen, das Sie heute beschließen werden, das ich vorgelegt habe und mit dem gesamten Team und dem Unterausschuss Radverkehr und unseren Ex­pertinnen und Experten sehr unterstütze, ist, glaube ich, ein gutes. Es schreibt nichts


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