Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 101

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Aufgrund einer Entscheidung von EUROSTAT aus dem Jahr 2002 werden die Verbind­lichkeiten der Blue Danube Loan Funding GesmbH in Höhe von rund 2,5 Milliarden € dem Sektor Staat zugerechnet. Diese Transaktion hat keine Auswirkung auf das Maas­tricht-Defizit. Der gesamtstaatliche Schuldenstand erhöhte sich 2001 um rund 2,5 Mil­liarden.

Zur Frage 13:

Eine Beantwortung dieser Frage wäre mit Informationen über einen konkreten Steuer­pflichtigen verbunden. Dem steht allerdings die abgabenrechtliche Geheimhaltungs­pflicht gemäß § 48a BAO entgegen.

Zu den Fragen 14 und 15:

Wohnbauförderung ist in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Es liegt daher in der Verantwortung der Länder, auch dafür in ihren Budgets hinreichend Vorsorge zu treffen. Im Stabilitätspakt haben wir vereinbart, dass die Länder Planungssicherheit hinsichtlich ihrer Ertragsanteile bekommen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.)

Zur Frage 16:

Nach Berichten der Länder gemäß dem Zweckzuschussgesetz 2008 über ihre Wohn­bauförderung wurden in den Jahren 2001 bis 2008 den zweckgebundenen Mitteln sal­diert, das heißt, als Differenz zwischen Zufuhr und Abfuhr durch das Land, für die all­gemeinen Landeshaushalte rund 6,6 Milliarden € entnommen. Da die bundesgesetzli­che Zweckbindung ab dem Jahr 2009 aufgehoben wurde, enthalten die Berichte kon­sequenterweise keine Darstellung mehr über die Zweckbindung. (Abg. Mag. Kogler: Das ist praktisch!) – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.46


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf. Gesamtredezeit pro Klub: 25 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


13.47.05

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Frau Bundesministerin! Wir haben in diesem Haus schon viele Dringliche Anfra­gen erlebt. Dies ist meiner Erinnerung nach die erste, bei der das zuständige Ressort­mitglied keine einzige Frage beantwortet hat – keine einzige! (Bundesministerin Dr. Fek­ter: Das habe ich das letzte Mal auch gehört! Das sagt er immer!)

Die entscheidende Frage – das wissen Sie, Frau Dr. Fekter, und ich – ist die Frage Nummer 10. Ich wiederhole sie gerne, weil hier die Nicht-Antwort eine besondere Be­deutung hat. Die Frage hat gelautet:

„Können Sie versichern, dass mit der dem Nationalrat vorgelegten gesetzlichen Rege­lung betreffend das so genannte ‚Spekulationsverbot‘ inklusive der dazugehörigen Art 15a-Vereinbarung künftig ein weiterer ‚Fall Niederösterreich‘, also die Spekulation durch Veräußerung und Wiederveranlagung von Forderungen aus Wohnbauförde­rungsdarlehen, ausgeschlossen ist?“

Ich bin mir vollkommen sicher: Wenn Sie diese Versicherung hätten abgeben können, dann hätten Sie das auch getan! Es spricht nichts dagegen.

Die Frage, in eine etwas andere Form übersetzt, lautet: Können Sie garantieren, dass mit Ihrem Spekulationsverbot das Casino Pröll in St. Pölten zugesperrt wird? – Sie wis­sen genauso gut wie ich, dass Sie das nicht können! Deswegen stellt sich uns allen, und nicht nur in diesem Haus, die Frage: Auf welcher Seite steht die Finanzministerin, wenn es um Spekulation in den Bundesländern geht?

 


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