Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 92

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Worum es letzten Endes wirklich geht – Frau Bundesminister, Sie haben es ja schon einmal zaghaft angedeutet –: Es geht einfach einmal darum, dass die Mittel- und Kleinverdiener per se entlastet werden. Es geht nämlich darum, dass in der Einkom­mensteuerprogression die Stufen angehoben werden und der Einstiegssteuersatz gesenkt wird. Das hätte einen Sinn, dass man unsere Wähler und Steuerzahler nachhaltig entlastet. (Beifall bei der FPÖ.)

Dabei geht es nicht darum, dass man wieder neue Steuern einführt – wie es die SPÖ in Form von Vermögenssteuern so gerne möchte –, sondern es geht darum, dass man vorher die Staatsausgaben senkt, damit man auch die Steuern wiederum senken kann. Dann hat die Bevölkerung wirklich etwas davon! (Beifall bei der FPÖ.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


12.54.30

Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit den vorliegenden Änderungen im Einkommensteuergesetz wird sowohl die steuerliche Belastung, also die Steuerlast der arbeitenden Bevölkerung, die pendeln muss, gesenkt, aber auch jene, die keine Steuer zahlen, bekommen eine Förderung. Daher haben wir beide Teile berücksichtigt: Sowohl jene, die den starken Steuerrucksack zu schleppen haben, entlasten wir, aber sozial ausgewogen geben wir auch Negativsteuer und heben die Förderung an für jene, die nicht Steuern zahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben das System nicht nur sozial ausgewogen gestaltet, sondern auch wesentlich gerechter gemacht (Abg. Dr. Moser: Das glauben Sie doch selber nicht!), nämlich für Teilzeitkräfte, die bisher keine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen konnten. Auch wenn sie nur einen Tag pro Woche arbeiten, bekommen sie jetzt aliquot eine Pendler­pauschale.

Neu eingeführt haben wir den Pendlereuro. Das ist ein steuerlicher Absetzbetrag, und er wird berechnet, indem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit zwei multipliziert wird. Voraussetzung dafür, dass man diesen Pendlereuro in Anspruch nehmen kann, ist aber, dass einem überhaupt eine Pendlerpauschale zusteht. Die Berück­sichtigung des Pendlereuros soll wie beim Verkehrsabsetzbetrag durch den Arbeitgeber erfolgen. Daher muss eine Aufrollung bis Juni geschehen. Es ist im Übrigen das Gesetz ja rückwirkend gestaltet.

Wir haben weiters festgelegt, dass das Jobticket allen Arbeitnehmerinnen und Arbeiter­nehmern, die es bekommen, steuerfrei und auch sozialabgabenfrei zur Verfügung ge­stellt werden muss. Es muss also keine Steuer dafür bezahlt werden – was bisher der Fall war –, und es muss auch keine Sozialversicherung für diesen „Sachbezug“ – unter Anführungszeichen – abgeliefert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist eine große Erneuerung. Sie steht im Übrigen auch all jenen zu, die keine Pendlerpauschale bekommen, also beispielsweise innerhalb eines Gemeindegebietes pendeln müssen. Auch wenn die ein Jobticket bekommen, ist es steuer- und abgabenfrei.

Keine Pendlerpauschale mehr gibt es für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen können. Ich sehe das als ein ungerechtfertigtes Privileg an. Wenn man einen Dienstwagen privat benutzen kann, ist es nicht gerechtfertigt, dass sozusagen die Steuerzahler das auch noch mitfinanzieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil hier so viel von der sozialen Gerechtig­keit die Rede war, kann ich Ihnen eines sagen: Es ist gerecht, wenn man Arbeit-


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