Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 96

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Außerdem wird für Pendler die Fahrtstrecke von den ländlichen Regionen in die Ballungsräume zunehmend unattraktiver; viele sehen sich daher zunehmend zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen, was zweifelsohne negative Auswirkungen auf die Struktur vor allem in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Steiermark nach sich ziehen würde. Gerade in diesen Bundesländern besteht nämlich eine große Anzahl von Pendlerinnen und Pendlern, die in die Ballungsräume Wien und Graz fahren. In diesem Lichte ist das bestehende Modell der Pendlerpauschale in weiten Bereichen ungerecht und wenig transparent.

Zudem werden die entstandenen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steuerlich unterschiedlich berücksichtigt. Unverständlich ist, dass bei der derzeitigen Pendlerpauschale die Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz nur in den vorgegeben Entfer­nungsabschnitten und nur bis 60 Kilometer berücksichtigt werden. Dadurch werden Pendler mit längeren Wegstrecken massiv benachteiligt.

Oftmals entscheidet wegen dieser Entfernungsabschnitte ein einziger Kilometer über mehrere hundert Euro Steuervorteil im Jahr. Obwohl die Benzin- und Dieselpreise für alle Arbeitnehmer gleich hoch sind, profitieren Besserverdiener überdurchschnittlich mehr von der Pendlerpauschale als Pendler mit geringerem Einkommen.

Ein Abgehen vom System der Pendlerpauschale ist daher dringend notwendig. Es muss eine gerechtere, kilometergenaue Abrechnung der gefahrenen Wegstrecke zum Arbeitsplatz eingeführt werden. Das neue System muss aber auch eine bessere Treffsicherheit nicht nur für Teilzeitkräfte und Lehrlinge, sondern auch für Bezieher niedriger Einkommen gewährleisten.

Ein neues System zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler ist daher ein Gebot der Stunde. Die Neuregelung soll für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.

Auch der burgenländische Landtag spricht sich in einem Beschluss für eine rasche Reform der Pendlerpauschale aus und fordert die Bundesregierung auf, eine kilometer­abhängige Abrechnung zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler umzusetzen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage vorzulegen, die eine rasche Reform des derzeitigen Systems der Pendlerpau­schale vorsieht und eine kilometerabhängige Abrechnung mit Negativsteuerwirkung zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler umsetzt.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.07.42

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es die Pendler nicht leicht haben. Die Spritpreise steigen ständig, das Pendeln kostet Zeit, aber auch Nerven, und jenen, die Öffis verwenden, wird es auch nicht gerade leichter gemacht.

 


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