Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 108

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Gemeinde, in einen anderen Bezirk oder auch hunderte Kilometer fahren müssen. (Abg. Dr. Jarolim: Weil der Herr Pröll keine Arbeitsplätze schafft!)

Wissen Sie, es gibt auch Menschen, die zuhause bleiben, weil sie nicht arbeiten wollen, weil sie ohnedies eine Mindestsicherung bekommen. Das nur so nebenbei.

Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher und die insgesamt 1,6 Millionen Pendlerinnen und Pendler – aus dem Burgenland, aus Kärnten, woher auch immer sie sind – fahren, um zu arbeiten, und diesen Personen wollen wir eine Unterstützung geben. Die Frau Bundesministerin hat das heute schon ganz exzellent gesagt.

Eines, das mir ein persönliches Anliegen ist, kommt noch dazu: Bisher war es so, dass Teilzeitkräfte keinen Anspruch hatten. Das waren und sind primär die Frauen. Wir werden heute noch eine Debatte zum Rechnungshofbericht über das Einkommen haben. Da ist ganz klar ausgewiesen, dass 86 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind. Das heißt, dass gerade die Frauen davon profitieren werden, vor allem die berufstätigen Mütter, die sagen: Ich möchte dazuverdienen!

Bisher gab es Einschränkungen: Es war so, dass man mindestens elf Mal pro Monat zur Arbeit fahren musste, pendeln musste. Das haben viele nicht mit der Familie, mit den Kindern vereinbaren können. Nun sind aber auch Wochen- und TeilzeitpendlerIn­nen berechtigt, eine Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen. Das ist für mich eine wesentliche Verbesserung für die Frauen, für die Familien. Genau diese Regelung bringt auch mehr Gerechtigkeit, vor allem für die Teilzeitkräfte. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Lehrlinge mit ihren Mindesteinkommen da hineinfallen. Für sie gibt es eine wesentliche Verbesserung.

Ich habe es schon gesagt: Es profitieren nicht nur die Pendlerinnen und Pendler, sondern es profitieren ihre Familien. Darum geht es eigentlich. Mit dem heutigen Beschluss bringen wir eine wirkliche Verbesserung. Das heißt, der Pendler-Euro kommt und die Pendlerpauschale bleibt. Das haben wir zustande gebracht, und ich bedanke mich ganz herzlich bei dir, sehr geehrte Frau Bundesministerin! (Beifall bei der ÖVP.)

13.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.36.18

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Die SeniorensprecherInnen der Parlamentsfraktionen waren vor zwei Tagen zu einer Diskussion mit den ÖGB-PensionistInnen eingeladen. Wir haben viele Anregungen, Wünsche und Sorgen mitnehmen können.

Ein Wunsch, eine Sorge dabei war auch die Ungerechtigkeit mit dem Pensionisten­absetzbetrag. Wir freuen uns, dass wir heute, zwei Tage später, zumindest eines dieser Probleme schon lösen können. Mit dem Abänderungsantrag zum Einkommen­steuergesetz wird eine Einschleifregelung zum Pensionistenabsetzbetrag eingeführt. Damit werden bisher mögliche Verluste für die Zukunft ausgeschieden. Das bedeutet auch, dass es mehr Gerechtigkeit, mehr Nachhaltigkeit im Steuersystem gibt.

Den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag gab es bisher bis zu einer monatlichen Brutto­pension von 1 750 €. Darüber ist dieser Absetzbetrag von 753 € auf 253 € abgefallen, was im Extremfall einen Verlust von bis zu 40 € im Monat bedeutet hat. Mit der Neuregelung wird dieser Absetzbetrag einer Einschleifregelung unterworfen, um eben diese Nachteile zu verhindern. Bruttojahreseinkommen von 19 930 € bis 25 000 € sind die Grenzwerte, innerhalb dieser Beträge wirkt diese Einschleifregelung. Für die besten Fälle kann das ein Plus von 500 € im Jahr für das Pensionseinkommen bedeuten.

 


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