Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 128

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implementiert und in einem definierten Zeitrahmen messbare Verbesserungen erzielt werden“.

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(Beifall beim Team Stronach.)

Herr Minister, es ist immer wichtig, dass hier Projekte gefördert werden, nur ist in den letzten elf Jahren viel zu wenig geschehen. Deswegen gibt es auch vom Rechnungshof heftige Kritik. Daher würde ich Sie bitten, dass man das in Zukunft einfach umsetzt, damit die vielen Gelder, die ja richtig und für die Forschung wichtig sind, nicht irgendwie in anderen Projekten und falschen Kanälen versickern. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Töchterle zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.53.24

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, dieses Gesetz ist ein Kompromiss und es ist ein guter Kompromiss. Es ist ein Kompromiss zwischen zwei Extrempositionen. Die eine Extremposition heißt – und sie wird unter anderem von Teilen der Hochschülerschaft vertreten –: Es darf an den österreichischen Univer­sitäten nie und nimmer irgendwelche Kapazitätsgrenzen geben.

Die andere Extremposition, die teilweise von Rektoren vertreten wird, heißt: Wir haben viel zu viele Studierende, wir wollen weniger Studierende. Genau dazwischen liegt dieses Gesetz, indem es zwei Dinge tut, indem es nämlich einerseits mehr Betreu­ungs­personal den Universitäten zur Verfügung stellt, andererseits aber auch da und dort in besonders nachgefragten Fächern eine Obergrenze der Studienplätze festlegt.

Es ist der erste Schritt in Richtung einer anderen Finanzierung der Universitäten, einer Studienplatzfinanzierung, einer, wie es offiziell heißt, kapazitätsorientierten studieren­den­bezogenen Universitätenfinanzierung.

Diese neue Finanzierung, die wir im Laufe von mehreren Leistungsvereinbarungs­perioden, also im Laufe von etwa neun Jahren, implementieren wollen, wird dazu führen, dass wir die Universitäten künftig nicht mehr über ein Grundbudget und ein Formelbudget, sondern über Studienplätze finanzieren. Das macht die Finanzierung der Universitäten transparenter und es macht sie vor allem studierendenbezogen.

Das wird dafür sorgen, dass wir nach Abschluss dieses längeren Prozesses eine Finanzierung für die Universitäten haben, die sicherstellt, dass jeder einzelne Studie­rende an den österreichischen Universitäten eine passable Betreuungsqualität hat. Das ist das Hauptziel dieser Finanzierung: eine Verbesserung der Studienqualität und eine Sicherung der Studienqualität an den österreichischen Universitäten in allen Fächern.

Das ist ein sehr komplexer, schwieriger Prozess, für den auch andere Länder, die wir uns angeschaut haben, viele Jahre gebraucht haben, in dem auch andere Länder noch nicht da angelangt sind, wo sie letztlich anlangen wollen, nämlich bei einer idealen Betreuungsrelation in allen Fächern. Dazu braucht es eine Fülle von Maßnahmen. Dazu braucht es auch mehr Geld, das ist richtig. Dieses Geld muss man für die Universitäten herbeischaffen, aber auch das ist ein längerer Prozess.

Wir haben jetzt mit diesem Prozess begonnen. Wir haben da begonnen, wo es dringlich ist, nämlich in stark nachgefragten Fächern. Dass wir mit diesem Prozess beginnen, ist 2010 beschlossen worden, nämlich bei einem Gipfeltreffen, bei dem sich


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