Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 132

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Wir wollen, dass wir schrittweise in den Ausbau der Studienplatzfinanzierung eintreten. Es soll langfristig gesichert sein, dass eine ausreichende Zahl von Studienplätzen zur Verfügung steht, die im internationalen Vergleich adäquate Studienbedingungen garan­tieren.

Wir wollen, dass wir in Zukunft keinen Vergleich mehr mit anderen Ländern zu scheuen brauchen. Das heißt, wir fahren weder mit der Qualität noch mit der notwendigen Quantität zurück. Ganz im Gegenteil: Jeder kann sein Fach studieren – wie es bereits auf den Punkt gebracht wurde –, aber vielleicht nicht immer an seiner Wunschuni­versität.

Diese Novelle gilt mit ihrem Qualitätsverbesserungspakt zunächst für fünf besonders stark nachgefragte Studienfelder. Das sind Pharmazie, Biologie, Architektur, Wirt­schafts­wissenschaften und Informatik. Doch durch die Schaffung von 95 zusätzlichen, neuen Professuren werden die Betreuungsverhältnisse, also Student pro Professor oder umgekehrt, an internationale Standards herangeführt, ohne die Zahl der Studie­ren­den zu reduzieren, um keine Verschlechterungen eintreten zu lassen. Und das scheint mir das Wesentliche zu sein. Aus Zeitgründen erspare ich mir jetzt, das Gesetz zu zitieren, wo ausdrücklich die Zahlen festgehalten sind.

Ich meine, die Arbeit am Hochschulplan ist im Bereich des Teilprojektes Studien­platzfinanzierung auf einem guten Weg. Wir treten in eine Phase messbarer Verän­derungen und Verbesserungen ein.

Meine Damen und Herren! Genauso wie es im Bereich der Bildung gilt, möglichst kein Kind auf der Strecke zu lassen und jedes Kind seinen individuellen Begabungen entsprechend zu fördern und zu fordern, muss es auch Ziel im Bereich der tertiären Ausbildung sein, dass jedem entsprechend Begabten ein Studium offensteht, und zwar unabhängig vom eigenen Einkommen oder vom Einkommen der Eltern. Das ist dann in einer weiteren Verhandlung über die Neuausrichtung der Studienförderung zu regeln. Ein Gesetz kann das nicht machen. Aber dafür kämpfen wir, und das ist auch gelungen. Daher: Danke schön! Ich gratuliere Ihnen zu diesem Ergebnis, Herr Minister. (Beifall bei der SPÖ.)

15.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Unterreiner gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 4 Minuten. Nur zur Erinnerung: Um 15.13 Uhr werden die Verhandlungen zum Aufruf der Dringlichen Anfrage unter­brochen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.05.03

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie haben es schon gehört: Wir Freiheitliche stehen für den freien Hochschulzugang in Österreich. Mit der Novelle des Universitätsgesetzes soll jedoch das Prinzip – ich spreche jetzt vom Prinzip – der Zugangsbeschränkung anstelle des freien Hochschulzuganges normiert werden.

Mein Kollege, Präsident Graf, brachte im Wissenschaftsausschuss Argumente vor, die seiner Meinung nach gegen diese Änderung des Gesetzes sprechen, und Sie, Herr Minister Töchterle, antworteten darauf, dass Sie auf diese Polemik nicht eingehen wollen. Und dieses Vorgehen – dieses Vorgehen! – möchte ich heute im Plenum an­pran­gern, und zwar aus folgenden drei Gründen:

Punkt eins: Sie scheinen nicht zu wissen, Herr Minister, dass es nicht Ihre Aufgabe als Bundesminister ist, die Argumente eines Oppositionspolitikers abzukanzeln. (Beifall bei der FPÖ.) Ihre Aufgabe, Herr Minister, ist es, ausschließlich den Ressortstandpunkt zu


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