Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 180

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17.52.10

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Walser! Hohes Haus, ich beginne meine Stellungnahme mit einer Grundsatzerklärung, da mir einige Punkte, die Sie hier angesprochen haben, sehr wichtig sind und wir uns hier in grundlegenden Dingen und Werten sehr einig sind.

Erster Punkt: Weder der Landeshauptmann als Präsident des Landesschulrates noch der Amtsführende Präsident und auch nicht einzelne Landesschulinspektoren und Landesschulinspektorinnen haben das Recht, SchulleiterInnen aufzufordern, für eine „interne (politische) Informationskette“ parteipolitisch tätig zu werden!

Oder, um es mit anderen Worten zu formulieren und die andere Personengruppe auch anzusprechen: Es gehört nicht zu den Aufgaben von Bediensteten des Bundes, im Rahmen ihrer Funktion und Amtsausübung für parteipolitische Informationsketten tätig zu werden beziehungsweise diese aufzubauen. Es gehören, wenn ich das jetzt ein bisschen flapsig formulieren darf, zwei dazu. Und ich glaube, es ist einfach wichtig, dass wir diese Dinge klar ansprechen und klar aussprechen: Parteipolitische Einfluss­nahme hat hier nichts verloren, schon gar nicht derartige parteipolitisch motivierte Informationsdienste. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Haubner und Markowitz.)

Sie haben die Kompetenzlage angesprochen. Einmal mehr spreche auch ich mich für klare, eindeutige Bundeskompetenzen in Bildungsfragen aus, wiewohl ich gleichzeitig auf die Schwierigkeiten der Umsetzung hinweisen möchte. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Haubner und Markowitz.) Bis zum Unterausschuss des Verfassungsausschusses sind wir ja schon einmal gekommen – aber Sie kennen die Details. (Abg. Mag. Kogler: Wer hat es abgedreht? Die Landeshauptleute! Refor­men ablehnen, aber spekulieren!)

Ich komme jetzt zu den einzelnen angesprochenen Punkten auch im Zusammenhang mit der Anfragebeantwortung.

Bei der von Ihnen angesprochenen Landesschulinspektorin handelt es sich um eine Bundesbedienstete. Für die Dienstaufsicht ist der Landesschulrat verantwortlich. Das heißt im konkreten Fall, für Frau Mag. Ronniger ist das der Landesschulrat für Nieder­österreich, der hier die Dienstaufsicht wahrzunehmen hat. (Abg. Dr. Walser: Bundes­behörde!) Entscheidend ist dabei, dass in erster Instanz der Landesschulrat tätig wird.

Ich decke zu 100 Prozent Ihre Aussage, dass wir natürlich von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erwarten, dass sie verantwortungsbewusst und qualifiziert an ihre Tätigkeit, an ihre Arbeit herangehen. Die Beurteilung obliegt dem Dienstvorgesetzten, und das ist der Landesschulrat für Niederösterreich. Dort ist die Dienstaufsicht ange­siedelt.

Generell und aufgrund Ihrer parlamentarischen Anfragen – ich erinnere mich an die auch hier diskutierte Anfragebeantwortung; Stichwort: Geburtstagsfeier auf dem Sem­mering – bin ich natürlich tätig geworden, habe auch entsprechende Informationen herausgegeben. Und auch da habe ich einen Bericht des Landesschulrates eingeholt.

Ich stehe der Person und auch den Vorfällen kritisch gegenüber. Die Konsequenzen, die wir auf dienstrechtliche Anweisung des Bundesministeriums – eine andere Durch­griffsmöglichkeit habe ich nicht – gezogen haben, ist, dass wir die Schulaufsicht in Niederösterreich in diesem Bereich neu organisiert haben. Ab 1. März wird Dr. Kurz­bauer die Schulaufsicht in diesen, auch von Ihnen in der Anfrage angesprochenen Themenfeldern wahrnehmen. Ich hoffe, dass das auch zu einer Deeskalation beiträgt.


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