Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 284

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Es ist ein Menschenrecht, in einer sozial schwierigen Situation nach Hilfe zu suchen und es ist eine menschenrechtliche Verpflichtung, dass Österreich das soziale Netz so eng knüpft, dass Bettelei in unserem Staat, auf unserem Staatsgrund keine Recht­fertigung hat, weil die Menschen eine klare soziale Absicherung haben.

Aber es ist kein Menschenrecht, Kollegin Glawischnig, Kollegin Korun, hier die Bettel­kriminalität zu einem Gewerbe, zu einer Innung der Wirtschaftskammer zu machen und Hintermänner sich eine goldene Nase verdienen zu lassen, indem wir zulassen, dass schulpflichtige Kinder ihrer Schulpflicht entzogen werden und dann in österreichischen Hauptstädten am Arm ihrer Eltern als Sechs-, Siebenjährige wie kleine Kasperln auf der Straße sitzen und das Mitleid der Menschen erregen müssen, damit sie Geld bekommen, das sie dann wieder abgeben müssen. Diesen Kindern, die sieben, acht Jahre alt sind und eigentlich etwas Besseres verdient hätten, sollte man in ihrem Heimatland eine Bildung angedeihen lassen, auf dass aus ihnen in Zukunft etwas wird und sich nicht die Dreigroschenoper des Bert Brecht einmal mehr im 21. Jahrhundert wiederholt und wir hier in Österreich in unseren Großstädten Bettelkriminalität erleben müssen.

Daher warne ich heute, bei all der Euphorie über diese Sechsparteieneinigung und angesichts der Wortmeldungen von Regierungsvertretern und auch von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von den Grünen: In diesem Bereich werden wir Maßnah­men setzen müssen. Dazu verpflichtet uns auch der Verfassungsgerichtshof, der, volkstümlich gesagt, hoppertatschige Gesetze auf Länderebene reihenweise aufhebt, wie wir wissen. Im Kampf gegen den Menschen- und Kinderhandel wird es eine bundesgesetzliche Regelung geben müssen. (Beifall beim BZÖ.)

0.02


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2158 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Berichte zur Bekämpfung des Menschen­handels und des Kinderhandels.

Jene Kolleginnen und Kollegen, die dies unterstützen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 297.)

00.02.4917. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 2147/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz der Arktis (2171 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.03.10

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde kommen wir nun zur Arktis, aber es herrscht Einigkeit bei diesem Thema. Wir sind uns alle darin einig, dass es mit der Arktis einen schützens­werten und erhaltenswerten Lebensraum gibt, der aufrechterhalten werden muss.

Dieser Fünf-Parteien-Antrag gibt der Bundesregierung den klaren Auftrag, sich national, international und auf europäischer Ebene für den größtmöglichen Schutz des Lebensraumes Arktis einzusetzen. Es geht faktisch darum, dass der Klimawandel und


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