Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 22

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Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Alle Planungen beziehen sich darauf, was wir in der Arbeitsgruppe Pflege verhandelt und im Schlussbericht festgehalten haben, nämlich: Vereinheitlichung, Standardisierung der Qualität – wobei die noch am ehesten standardisiert ist –, Stan­dardisierung in den Bauordnungen, Standardisierungen in der Entlohnung der Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter. Das sind die wesentlichsten Punkte, die in letzter Zeit ge­plant worden sind.

Ebenfalls geplant ist, die Regelungen für den Umgang mit dem Pflegegeld, welches ja zweckgebunden nur für Pflege ausgegeben werden darf, noch enger zu schnüren, damit es bestimmt nicht anderweitig verwendet wird. Das geht auch in die Richtung, für die Länder die Möglichkeiten dafür, wie das Pflegefondsgeld eingesetzt wird, zu stan­dardisieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Klikovits, bitte.

 


Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Sie haben vorhin gesagt, dass es relativ einheitliche Pflegesätze in den Bundesländern gibt. Zweifelsfrei bestehen aber sehr große Unterschiede in der Bezuschussung durch den Föderalismus, den wir haben. Im Burgenland ist der Zuschuss zu einer Pflege­stunde ein völlig anderer und viel geringer als zum Beispiel in Wien. Wir haben mit dem Pflegefonds ein Mittel geschaffen, um zum Beispiel die mobilen Hauskrankenpflege­dienste auszubauen. Es gelingt aber trotzdem nicht, diese Unterschiedlichkeiten für die Kunden, die Patienten, wie immer man sie auch nennen möchte, möglichst zu besei­tigen.

Daher darf ich Sie noch einmal fragen, was meine Vorredner Sie teilweise auch schon gefragt haben: Was können Sie tatsächlich unternehmen, damit die Unterschiedlich­keiten in den einzelnen Bundesländern nicht weiterhin in diesem hohen Ausmaß beste­hen bleiben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Was ich unternehmen kann und was Sie unternehmen können, ist – was wir, so hoffe ich, mit dieser Novellierung im Pflegefondsgesetz auch weiter vorhaben –, weite­re Standards voranzutreiben, das heißt, noch mehr Transparenz, noch mehr Vergleich­barkeit zu erreichen.

Ich hoffe, dass es uns auch gelingen wird, uns gemeinsam mit den Ländern weiterzu­entwickeln, damit – und darum, glaube ich, geht es vor allem – die Bezuschussungen in einem absehbaren Zeitraum doch auf einem einigermaßen einheitlichen Niveau zu liegen kommen. Natürlich ist mir vollkommen klar, dass wir uns nicht an jenem Bun­desland orientieren können, das das höchste Niveau hat, und auch nicht an jenem, das das niedrigste Niveau hat. Wir werden irgendwo in der Mitte einen Konsens finden. Ich hoffe, dass wir jetzt einen weiteren Schritt dorthin machen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Spadiut, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Minister, tagtäglich leisten freiwil­lige Helferinnen und Helfer eine unschätzbar wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Ständig wird auch betont, wie wichtig diese Tätigkeiten sind. Im Vorjahr haben Sie erklärt, freiwilliges Engagement brauche verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und hiezu seien noch eine Reihe von Punkten wie etwa die Lohnfortzahlung, Urlaub und Haftpflicht zu klären. Doch außer Ankündigungen ist nichts geschehen.

 


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