Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 31

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vor uns: Der Herr Bundesminister begann als Lehrling und kam bis auf die Minis­terbank. – Ich glaube, für Karriere mit Lehre kann man kein besseres Vorbild finden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Das hat aber nichts mit der Lehre zu tun, sondern mit der Gewerkschaftszugehörigkeit!)

Nun zu meiner Frage: Ein Erfolgsmodell, das Sie bereits praktizieren, ist das Jugend­coaching. Können Sie mir einen Zwischenbericht geben, was sich im Jugendcoaching in den letzten Jahren getan hat?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Für das Jugendcoaching sind heuer 35 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer geplant; im Vorjahr hatten wir 16 000. Warum spreche ich von 35 000? – Weil dieses Projekt monatlich mehr oder weniger erhöht werden muss. Mit diesem Jugend­coaching-Projekt tun wir unter anderem das, was notwendig ist: in die Schulen gehen und gemeinsam mit den Lehrkräften versuchen, jene Jugendlichen zu betreuen, die nicht wissen, wo es weitergehen soll. Und ich kann nur sagen: Wir haben eine Er­folgsquote von 85 Prozent. Das heißt, von jenen 16 000 im Vorjahr haben 85 Prozent eine weiter gehende Ausbildung gemacht, und zwar natürlich nicht nur eine Lehre, sondern auch schulische Ausbildungsformen, und 15 Prozent haben dieses Coaching-Projekt verlassen.

Ich hoffe, dass wir diese Zahlen weiter ausbauen können, das heißt, dass wir von 85 auf 90 Prozent kommen – auf 100 werden wir nie kommen. Aber es war die richtige Entscheidung, mit diesem Projekt in die Schulen zu gehen.

Und um das letztlich auch noch zu erwähnen: Wir investieren derzeit 22 Millionen € in diese Aktivitäten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 190/M des Herrn Ab­geordneten Spindelberger. – Bitte.

 


Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

190/M

„Wie stehen Sie zu den Rechtsakten der Europäischen Union zur außergerichtlichen Streitbeilegung?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Diese sogenannte ADR-Richtlinie hat eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten und soll bis Mitte 2015 flächendeckend in den Mitgliedstaaten implementiert sein. Dies­bezüglich wird es auch noch notwendige gesetzliche Aktivitäten hier im Nationalrat ge­ben.

Was haben wir getan, um diese außergerichtliche Streitbeilegung einmal quasi auszu­probieren? – Wir beginnen jetzt eine Testphase. Diese Testphase wurde vorige Woche mit einer großen Enquete gestartet, bei welcher wir verschiedenste Sektoren der Wirt­schaft, sowohl Handel als auch Banken, Versicherungen, und die Konsumentenorga­nisationen entsprechend zusammenbringen konnten. Es geht dabei wirklich darum, das entsprechend zu implementieren, denn gerade bei der Durchsetzung von Verbrau­cherrechten brauchen wir dieses Instrumentarium, weil viele Konsumentinnen und Konsumenten den Gerichtsweg aus vielen Gründen scheuen. Aber wir hoffen, dass über diese außergerichtliche Streitbeilegung einiges möglich ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Spin­delberger.

 


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