Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 72

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Es liegt immer wieder an den österreichischen Auftraggebern – an den österreichi­schen Auftraggebern! –, sich dieser Maßnahmen zu bedienen und Auftragsvergaben von bis zu 1 Million € auch der heimischen Wirtschaft zukommen zu lassen.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Änderungen dieser Richt­linie auch dem Behinderteneinstellungsgesetz dienen; die Umsetzung dieser Richtlinie zielt nämlich auch darauf ab, den Kreis der begünstigten Drittstaatsangehörigen be­hindertenrichtlinienkonform zu erweitern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


12.11.20

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Das Verfahren zum Ausländerbeschäftigungsgesetz soll an die neue Verwal­tungsgerichtsbarkeit angepasst werden. Das ist jetzt das – ich weiß nicht – dritte, vierte oder fünfte Anpassungsgesetz, das notwendig geworden ist aufgrund der neuen Ver­waltungsgerichtsbarkeit. Das ist für uns in Ordnung, das war auch notwendig. Und dass die umzusetzende sogenannte „Single Permit-Richtlinie“ der EU mit dieser Vor­lage in österreichisches Recht umgesetzt werden soll, ist natürlich auch zu begrüßen. Wie mein Vorredner, Herr Kollege Muchitsch, es gesagt hat, wäre diese EU-Richtlinie, die Single Permit-Richtlinie, sowieso heuer umzusetzen gewesen. – Das ist alles der positive Teil.

Was uns dabei weniger gefällt, ist, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzes­paket die Möglichkeit nicht genutzt hat, weitere Modernisierungen beim Ausländerbe­schäftigungsgesetz vorzusehen. Die Frage, dass es weiterhin Hunderte und teilweise sogar ein paar Tausend Asylwerber gibt, die seit mehreren Jahren im Asylverfahren und seit mehreren Jahren mit einem faktischen Arbeitsverbot belegt sind, das ist in­zwischen ... (Abg. Scheibner: Wieso dauern die Verfahren so lange? Das ist das Pro­blem!) – Ja, das müsste man den Ex-Innenminister Strasser fragen: In seiner Zeit ha­ben die Asylanträge zahlenmäßig zugenommen; vielleicht können Sie sich erinnern, Herr Kollege. Die Reaktion des damaligen Innenministers Strasser war eine Nicht-Re­aktion. (Abg. Scheibner: Aber wieso dauern die so lange?)

Wenn Asylantragszahlen steigen, der Personalstand aber gleich bleibt, dann kommt es zu einem Rucksack, dann kommt es zu einem Stau. Und mit diesem Stau haben die Asylbehörden bis heute zu kämpfen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Es ist im Haus ja seit Jahren sehr viel die Rede von schnellen Verfahren. Ich möchte die schnellen Verfahren, die es bis heute zur Gänze noch nicht gibt, um den wichtigen Punkt qualitätsvolle Verfahren ergänzen (Abg. Scheibner: ... auch akzeptieren, wenn jemand keine Asylgründe hat!), denn man kann mit jemandem auch ein schnelles Ver­fahren machen, wo das Ergebnis aber kein rechtsstaatlich einwandfreies ist, und dann braucht man sich aber auch nicht zu wundern, dass Menschen von ihrem Berufungs­recht oder Beschwerderecht Gebrauch machen und dass es dann mehrere Berufungen und Beschwerden gibt, die es zu bearbeiten gilt. (Abg. Scheibner: Die Frage ist, ha­ben sie Gründe oder haben sie keine?)

Fazit ist, diese Baustelle, dass wir Menschen haben, die seit Jahren zur Untätigkeit verdammt sind und den ganzen Tag herumsitzen müssen – nicht dürfen, sondern müssen! – und denen es gesetzlich untersagt ist, ihren Lebensunterhalt selbst zu ver­dienen, diese Baustelle wird auch mit dieser Vorlage nicht angegangen, sehr geehrter Herr Bundesminister. Das ist ein Grund, warum wir dem Teil dieser Vorlage zum Aus­länderbeschäftigungsgesetz in einer getrennten Abstimmung nicht zustimmen werden.

 


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