Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll197. Sitzung / Seite 2

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

16.42.26 Beginn der Sitzung: 16.43 Uhr

 


Vorsitzender: Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.

*****

Präsident Fritz Neugebauer: Ich eröffne die 197. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Einwallner, Praßl, Mag. Schönegger, Singer, Steibl, Dr. Stummvoll, Ing. Hofer, Kunasek, Mag. Unterreiner, Zanger, Dr. Moser, Dr. Pirklhuber, Mag. Schwentner, Huber und Petzner.

16.42.32Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Fritz Neugebauer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 13628/AB bis 13633/AB.

B. Zuweisungen:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Antrag 2250/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend bundeseinheitliche Jugendschutzbestimmungen;

Gesundheitsausschuss:

Antrag 2247/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Ab­schaffung des Krankenhaus-Selbstbehaltes für Kinder;

Verfassungsausschuss:

Antrag 2248/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird,

Antrag 2249/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979, das Bundesgesetz vom 18. November 1965 über die Pensionsansprüche der Bundes­beamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen (Pensionsgesetz 1965 – PG. 1965), BGBl. Nr. 340/1965, und das Allgemeine Pensionsgesetz (APG), BGBl. I Nr. 142/2004, geändert werden;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei kleinen energieverbrauchenden Unternehmen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite