Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 143

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Zweitens: Wir haben vermögensbezogene Steuern eingeführt, und zwar in zweierlei Weise, nämlich immer dort, wo etwas verkauft wird: Verkauf von Wertpapieren, Verkauf von Aktien, Verkauf von Immobilien. Das alles ist gemacht worden. (Abg. Mag. Ross­mann: Ertragssteuern!)

Ich glaube, da sind wir einen sehr großen Schritt gegangen, wo wir vorher gesagt haben: Ob wir das wollen, das wissen wir nicht! Wir haben es dann gemacht, und wir stehen jetzt auch dazu.

Aber eines kann es nicht geben: eine Vermögensteuer auf die Substanz! Da gibt es ständig neue Ideen: einmal 1 Million, einmal 700 000, einmal 500 000 und einmal 150 000. Das wird es mit uns nicht geben! Als Arbeitnehmervertreterin muss ich sa­gen: Ich verstehe da meine Kollegen von der roten Reichshälfte nicht und ich verstehe da auch so manch anderen nicht, denn es sollte uns doch wichtig sein, dass Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer selbst Eigentum schaffen können und dass es ein Wert sein sollte, dass wir das dann unseren Kindern und Kindeskindern weitergeben können.

Dazu stehen wir – und daran werden wir arbeiten! Mit uns wird es eine Vermögen­steuer auf Substanz sicherlich nicht geben. (Beifall bei der ÖVP.)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie ken­nen die einschlägigen Bestimmungen der GO. – Bitte.

 


16.42.20

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Diese Bestimmun­gen kenne ich gut, ich habe sie schon oft angewandt.

Frau Kollegin Tamandl – das ist jene Abgeordnete, die immer sagt, nur wegen des Eu­ro gäbe es die Pensionen, und die lauter so Geschichten hier darbietet – hat uns allen Ernstes vorgeworfen, dass unser Dringliche Antrag falsch sei, und hat in mir nicht nachvollziehbarer Weise behauptet, dass dieser Antrag einen Satz enthält, der da lau­tet: Ab 50 000 € beträgt der Grenzsteuersatz 50 Prozent.

Frau Kollegin, es ist mir schleierhaft, wie Sie darauf gekommen sind, denn es ist un­richtig, was Sie da zitiert haben! Es gibt nur einen Antrag, nämlich den mit dem Ein­gangsstempel, den Sie offenbar nicht haben, und zwar den Antrag 2257/A(E). (Bun­desministerin Dr. Fekter: Wir sind rechtzeitig draufgekommen!) Da steht folgender Satz drinnen:

„Ab 60.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz 50 Prozent.“

Ich kann mir das nur so erklären: Entweder können Sie nicht lesen oder Sie schreiben sich irgendwelche Anträge selber, die Sie hier dann zitieren, um uns vorzuwerfen, dass unser Antrag falsch sei. Beides ist nicht sehr erbaulich für eine Abgeordnete dieses Hohen Hauses. (Beifall beim BZÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Nein! Es zirkulie­ren ! Wir sind rechtzeitig draufgekommen!)

16.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Themessl. – Bitte.

 


16.43.38

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! (Abg. Ing. Westentha­ler – in Richtung der Abg. Tamandl –: Woher Sie den Antrag haben, werden wir uns in der Präsidiale anschauen! – Gegenrufe bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung Präsidium –: Offensichtlich hat das Präsidium falsche Anträge verteilt! Das schauen wir uns an, was da oben passiert ist!)

 


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