Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 151

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Es geht also jetzt um die Frage: Ist die Zeit da, um den Österreichern zu sagen, wir versprechen euch massive steuerliche Entlastungen? – Ich fürchte, die Zeit ist nicht da, ist nicht reif. Und es geht zum Zweiten um die Frage: Sollen wir da in jährlichen Schrit­ten vorgehen, eine automatische Progressionsabgeltung machen oder nicht? – Da, glaube ich, ist unsere Tradition weiterhin die bessere, nämlich es dem Finanzminister zu ermöglichen, alle paar Jahre hier gestaltend einzugreifen, steuerlich zu entlasten.

Apropos steuerlich entlasten: Herr Kollege Bucher ist nicht im Saal. Herr Kollege Wes­tenthaler, ich habe mir Ihren Antrag, Version 2, sicherheitshalber noch einmal durchge­schaut. Da haben Sie die Zahlen gleich gelassen. Ich darf Ihnen sagen: Es mag schon stimmen, dass die Verkäuferin im Einzelhandel durch die kalte Progression im Jahr 124 € verliert und der Buchhalter oder die Buchhalterin 159 €, aber diese beiden Be­rufstypen haben durch die steuerliche Entlastung des Jahres 2009 einmal 383 € und einmal 735 € Entlastung bekommen. So gesehen hat also die Steuerentlastung durch die Steuerreform des Jahres 2009 eine deutlich stärkere Auswirkung gehabt.

Ich glaube daher, dass es den Leuten auf diesem Wege allemal lieber ist – alle paar Jahre, und dann ein wirklicher Schritt nach unten – als in Form einer jährlichen Pro­gressionsentlastung, die nicht in unsere Tradition passt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

17.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


17.13.08

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es ist heute sehr viel von diesem Bericht die Rede gewesen (der Redner hält ein Exemplar eines Rechnungshofberichts in die Höhe), das ist der aktuelle Rechnungshofbericht – Frau Minister, auch Sie haben darauf Bezug genommen –, und wir wissen mittlerweile, dass es genau 558 steuerliche Begünstigungen sind, die der Rechnungshof durch­leuchtet hat und auf Transparenz geprüft hat, auf Wirkungsbereiche geprüft hat et ce­tera.

Gerade im Frühjahr ist es immer sehr interessant, sich mit diesem Thema zu beschäf­tigen, denn das Frühjahr ist der Zeitpunkt der Arbeitnehmerveranlagung, wo sich die Menschen mit der Frage befassen: Wie viel habe ich im Vorjahr zu viel an Steuer eingezahlt und wie viel bekomme ich zurück? Für viele ist das eine sehr komplizierte Materie, und das verwundert auch nicht, denn es schwirren da Begrifflichkeiten durch die Gegend, angefangen von Steuerbefreiungen über Freibeträge, die Freigrenzen gibt es, es gibt Absetzbeträge, Pauschalierungen, Negativsteuern et cetera. Und das alles führt dazu, dass wir im Laufe der Zeit ein sehr undurchschaubares Gesetz entwickelt haben.

Hiezu gibt es interessante Zahlen, auch im Bericht: Das Einkommensteuergesetz be­stand, als es 1988 in Kraft trat, aus 42 496 Wörtern, und heute beziehungsweise im Jahr 2012 – der Berichtszeitraum ist 2012 – besteht es aus 84 910 Wörtern, also es hat sich genau verdoppelt. Der Rechnungshof ist da immer sehr akribisch.

Das zeigt eigentlich schon, dass wir da ein Gesetz geschaffen haben, das sich im Lau­fe der Zeit sehr verkompliziert hat, und es ist wirklich die Frage zu stellen, ob wir das, was Kollege Bartenstein vorher gesagt hat, nämlich dass wir mit Steuern steuern soll­ten, wirklich noch tun.

Wir haben vor Kurzem auch einen Bericht des Rechnungshofes diskutiert, der sich mit den Familienleistungen beschäftigt hat, und auch da wurde festgestellt, dass wir in Ös­terreich an die 200 verschiedenen Familienleistungen vergeben, aber nicht wissen, was wir damit verursachen beziehungsweise was wir damit erreichen oder überhaupt erreichen wollen.

 


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