Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 167

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„Hat es eine öffentliche Ausschreibung für die Vergabe der wissenschaftlichen Beglei­tung des Projektes ‚Bündnis gegen Gewalt‘ gegeben oder wurde der Auftrag freihändig vergeben?“

Ihre Antwort auf die Frage 1 ist:

„Die Vergabe erfolgte entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesver­gabegesetzes.“

Sie beantworten nicht, ob der Auftrag freihändig, per Direktvergabe oder per Aus­schreibung vergeben wurde, Sie zitieren einschlägige Bestimmungen des Bundesver­gabegesetzes. – Ja, welche denn, Frau Bundesministerin? Auf welche einschlägigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes beziehen Sie sich in Ihrer Antwort?

Das ist nicht, wie ein Regierungsmitglied mit dem Parlament umgehen sollte. Das sei ein für alle Mal festgestellt. (Beifall bei BZÖ und Grünen.) Wir haben es satt, dass sich Minister in dieser Legislaturperiode das Interpellationsrecht so hinbiegen, wie sie es gerade möchten, aber die Kontrollrechte des Parlaments massiv mit Füßen treten, sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das lassen wir nicht mehr zu!

Dann wird es eben an jedem Plenartag eine Kurzdebatte zu parlamentarischen Anfra­gebeantwortungen geben. Bei Ihnen, Herr Bundesminister außer Dienst Darabos, war es das Gleiche. Wir hoffen, dass Kollege Klug in Zukunft dem parlamentarischen Inter­pellationsrecht besser und fairer nachkommt, als Sie es gemacht haben. Sie haben dem Parlament auch derartige No-na-Antworten und kaltschnäuzige Antworten gege­ben, ohne jemals inhaltlich auf die Fragen der einzelnen Anfragesteller einzugehen.

Aber es ist ja nicht nur eine politische Dimension erreicht, eine moralische Verwerflich­keit, die wir ständig in Ihrem Ressort hier aufzudecken haben, sondern es ist auch eine strafrechtliche Relevanz erkennbar, wenn Frau Katharina Beclin, Kriminalpräventions­expertin an der Uni für Strafrecht, zeigt und behauptet, dass es sich hier um eine unnö­tige Ausgabe handelt, die maximal 60 000 € wert gewesen sein könnte. – Ich zitiere sie:

„In Zeiten, wo ich Präventionsprojekte massiv kürzen muss, kann ich nicht 150 000 € ohne Gegenleistung ausgeben. Und wenn hier keine Gegenleistung da ist und das Geld nicht zurückgefordert wird, ist das jedenfalls strafrechtlich relevant. Ich erwarte, dass die Staatsanwaltschaft das in so einem Fall von selber aufgreift.“

Und ich unterstreiche das: Ich erwarte, dass die von der ÖVP-Ministerin Beatrix Karl geführte Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf einer Expertin gefälligst aufgreift und end­lich die nötigen Ermittlungsschritte einleitet, denn es kann nicht sein, dass in einem Si­cherheitsressort der Republik so ein liederlicher Umgang mit Steuergeld gepflegt wird, dass wir reihenweise damit konfrontiert sind, dass ÖVP-nahe Mitarbeiter unter Umge­hung der Bundesvergabegesetze direkt bedient werden und dass dieses Ministerium und das Sicherheitsministerium der Republik als Waschmaschine für Steuergeld an ÖVP-Lemminge benützt werden. (Rufe bei der ÖVP: Hö, hö, hö!)

Da machen wir nicht mehr mit! Da werden wir auch in Zukunft ein wachsames Auge auf Ihr Ressort, aber auch auf alle anderen ÖVP-geführten Ressorts werfen, denn das, was sich hier im ÖVP-Ministerium des Inneren offenbart, ist ja nichts anderes, als im Landwirtschaftsministerium gang und gäbe ist. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


18.16.44

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Gewaltprävention ist ja grundsätzlich etwas Gutes und


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