Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll199. Sitzung / Seite 227

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21.57.39

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Gesetz nimmt die öffentliche Hand, nehmen wir als Gesetzgeber rund 4,7 Millionen € jährlich in die Hand, verbunden mit 88 Planstel­len, um eine, wie wir glauben, wichtige und richtige Investition in junge Menschen zu machen – und jede Investition in junge Menschen ist eine gute Investition in die Zu­kunft.

Junge Leute sollen die Möglichkeit haben, im zweiten Bildungsweg einen Bildungsab­schluss zu erreichen, in diesem Fall die Berufsschule nachzuholen, und das ab einem Alter von 20 Jahren – also junge Erwachsene, die vielleicht das eine oder andere schon ausprobiert haben, und die auch, wie schon vorher gesagt wurde, bisher nur die Möglichkeit hatten, als außerordentliche Schülerinnen oder Schüler in der Berufsschule geführt zu werden. Und was sicher auch positiv ist, ist, dass die überbetriebliche Aus­bildung damit gleichfalls erweitert wurde.

Wir werden diesem Gesetzentwurf wie auch schon im Ausschuss unsere Zustimmung geben, denn es ist ein wesentlicher Beitrag, um dem nach wie vor vorhandenen Fach­kräftemangel entgegenzusteuern, ebenso wie der steigenden Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken.

Den Bedarf an qualifizierten Lehrlingen haben wir schon bei der Thematik der Berufs­schulen beziehungsweise bei den Polytechnischen Schulen diskutiert und debattiert. Dieser Bedarf an qualifizierten Lehrlingen und Fachkräften ist sehr, sehr groß in Ös­terreich, und mit dieser Entscheidung heute leisten wir auch einen Beitrag, dass die Wettbewerbsfähigkeit und der Standortvorteil unseres Landes, unserer Unternehmen, auch in Zukunft gegeben ist.

Was mich auch als Obfrau des Petitionsausschusses freut, ist, dass es eine Bürgerini­tiative war, die letztendlich zu einem Gesetzestext geführt hat, was ja gerade bei Bür­gerinitiativen und Petitionen ganz selten der Fall ist. (Beifall beim BZÖ.)

22.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Marko­witz. – Bitte.

 


22.00.09

Abgeordneter Stefan Markowitz (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Ja, ich werde diesem TOP 9, dem Antrag natürlich zustimmen. Ich finde es gut, dass da etwas passiert. Der Herr Kollege Riepl hat es ja ausgeführt. Es ist sehr praxisnah, muss ich sagen, denn gerade wir haben gesehen, dass es Menschen gibt, die erst später draufkommen, dass ein Abschluss wichtig ist, oder die durch eine Schwangerschaft die Ausbildung nicht zu Ende bringen können. Die haben dann die Möglichkeit, bei der Berufsschule ihren Abschluss nachzuholen, was ich gut finde.

Vorher haben wir es ja gehört: Wie geht das in der Praxis? – Das geht nur dann, wenn beide Seiten wollen; ganz klar. Das heißt, bei dem Jugendlichen oder jungen Erwach­senen, der dann mit 25 draufkommt, ich möchte die Lehre endlich abschließen, gehe ich davon aus, dass er mit einer guten Portion Ehrgeiz zur Sache geht – aber natürlich auch die Lehrer, die dann wissen, okay, da ist jemand, der hat vielleicht schon Berufs­erfahrung, hat als Hilfsarbeiter gearbeitet und möchte jetzt doch einen Abschluss ma­chen. Und das finde ich gut. Ich glaube, da geht es in die richtige Richtung.

Tun müssen wir noch etwas gegen die vielen Abbrecher, wenn ich mir die Statistik an­schaue. In den überbetrieblichen Lehrwerkstätten haben wir 32 Prozent der Jugendli­chen, die die Lehre abbrechen, und bei den normalen Lehrformen sind es nur 15 Pro­zent. Das heißt, bei den überbetrieblichen Lehrwerkstätten müssen wir insofern den


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