Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 57

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macht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Der Katastrophenfonds des Bundes ist ausgeräumt worden! Ihr habt den Katastrophenfonds des Bundes ausgeräumt!)

Ihr habt Leistungen reduziert – wir haben gerade die Leistungen im Zahnbereich hochgefahren. Wir haben psychoaktive Substanzen, die man vielleicht manchen unter­stellen könnte, sehr streng geregelt, dass da nichts mehr passiert, damit nicht mehr im Anlassfall entschieden wird – weitblickende, klare Geschichten! (Abg. Grosz: Der schlechteste Bundesminister der Zweiten Republik! Wie kann man so etwas vertei­digen? – Abg. Mag. Stefan: Das sind ja keine Argumente, das sind ...!)

Wir haben eine Gesundheitsreform jetzt im Laufen, wo sich Minister davor die Zähne ausgebissen haben, gemeinsam mit Ländern, mit dem Finanzministerium, dem Bund und mit der Sozialversicherung, um Wege aufzuzeigen, den Patienten in den Mittel­punkt zu stellen. Und Ihr traut euch echt, ihm hier das Misstrauen auszusprechen? (Abg. Mag. Stefan: Sie haben nur zur Vergangenheit gesprochen! – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Haben Sie etwas zur Gesundheitsreform zu sagen?) Also ich glaube, mit dem Antrag werdet Ihr ordentlich baden gehen! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Sinne: Lieber Herr Minister, nicht unser Misstrauen, sondern nur unsere grenzenlose Hochachtung, dass du mit deiner unendlichen Ruhe, Zähigkeit und deinem Stoizismus diese Dinge zustande gebracht hast, an denen Schwarz-Blau nicht einmal kratzen konnte! (Beifall bei der SPÖ.)

11.01


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Misstrauensantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Gesund­heit

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 3 (2255 d.B.): Bericht des Gesundheits­ausschusses über die Regierungsvorlage (2243 d.B.): Gesundheitsreformgesetz 2013 in der 200. Sitzung des Nationalrats, XXIV. GP, am 26.04.2013

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Gesundheit wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Zu Wort gelangt der Herr Abgeordnete Dr. Spadiut, das gilt auch für den Kollegen Matznetter. Es gehen so viele wertvolle Zwischenrufe verloren, wenn sie auf einmal erfolgen.

 


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