Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 58

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Also: Am Wort ist Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte. (Abg. Grosz: Könnte der Herr Rasinger eine Mediationsbehandlung ...? Ob der Dr. Rasinger einmal impfen kann? Eine sogenannte Zeckenimpfung!)

 


11.02.02

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Kommen wir nach diesen gegenseitigen Beschimpfungen zur Reform, Herr Minister.

Diesen Gesetzentwurf als „Reform“ zu bezeichnen, das fällt mir wirklich schwer. In dem ganzen Gesetzentwurf sind keine Verbesserungen für die Patienten sichtbar, auch deutliche Verwaltungsreformen sind nicht zu erkennen – Verwaltungsreformen wie eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger (Beifall der Abgeordneten Grosz und Mayerhofer – Abg. Mag. Gaßner: Grosz klatscht!), einheitliche Leistungskataloge, eine einheitliche Tarifordnung oder die Finanzierung aus einer Hand.

Ganz im Gegenteil, der Verwaltungsapparat wird noch aufgebauscht: Zur Bundes­gesund­heitskommission kommt eine Bundes-Zielsteuerungskommission, zu den neun Landesgesundheitsplattformen kommen neun Landes-Zielsteuerungskommissionen. Das bedingt ja nichts anderes als eine weitere Zersplitterung der Zuständigkeit und noch höhere Kosten für die Verwaltung.

Das Highlight schlechthin, Herr Minister, ist wohl, dass für die finanzielle Ausstattung nicht die medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend ist, sondern dass es eine verpflichtende Bindung an das Bruttoinlandsprodukt gibt. Dadurch wird es Land und Bund möglich, medizinische Leistungen einfach zu verweigern, und dadurch ist das Recht der Patienten und Beitragszahler auf beste medizinische Betreuung massiv eingeschränkt. (Beifall der Abg. Ursula Haubner. – Abg. Mag. Gaßner: Haubner klatscht!) Das bekrittelt unter anderem auch die „Grazer Erklärung“ der Gesundheits­professionen.

Die Ärzte werden bei der Betreuung der Patienten eingeschränkt. Die Behandlung wird für die Patienten immer unübersichtlicher, der Zugang immer schwieriger. Es bestehen unverständliche Praktiken, wie zum Beispiel: Gesundenuntersuchung eines Mannes Mitte 50. Er geht zu seinem Hausarzt. Ist er bei der Gebietskrankenkasse versichert, muss er für den PSA-Test und für die Prostata-Untersuchung zum Urologen; ist er bei der BVA versichert, macht das der Hausarzt – für mich unverständlich! Und das lässt ja den Ruf nach einer einheitlichen Finanzierung noch lauter werden, nach ein­heitlichen Leistungskatalogen und der Zusammenlegung der Krankenversicherungen. (Beifall beim BZÖ.)

Wie gesagt, der Zugang für den Patienten wird immer unübersichtlicher, Leistungen werden zurückgeschraubt, Selbstbehalte werden beibehalten, es kommt zu immer mehr Deckelungen. Herr Minister, diesem Gesetzentwurf können wir beim besten Willen nicht zustimmen! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. – Bitte.

 


11.05.06

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die Gesundheitsreform ist ja kein Meteorit, der irgendwo auf der Erde einschlägt. Wir haben ja eines der besten Gesundheitssysteme der Welt (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Aber jetzt macht ihr es hin!), und Ziel ist es, dieses zu erhalten und weiterzuentwickeln.

 


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