Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 64

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In vielen Fällen ist es nicht angezeigt, eine Intervention zu setzen. Deshalb – und dazu werden wir dann auch noch einen Antrag einbringen –: Wir wollen bei größeren Operationen immer und verpflichtend eine zweite Meinung. Immer! (Abg. Dr. Oberhauser: Und im Notfall?) – Im Notfall selbstverständlich nicht. Bei einem Autounfall, wenn Gefahr in Verzug ist, selbstverständlich nicht, aber bei Operationen, die man planen kann, immer und verpflichtend eine zweite Meinung.

Das ist jetzt im System schwierig. Warum? – Weil es so ist, dass man zum Beispiel nur einmal im Quartal einen Facharzt besuchen kann. Das heißt, ich kann gar nicht zu einem zweiten Facharzt gehen in diesem Quartal. (Abg. Öllinger: Nein, das stimmt ja nicht!) Das wird sozusagen per Gesetz von Ihnen unterbunden, weil Sie anscheinend nicht wollen, dass man eine zweite Meinung einholt. Und deshalb: Wir brauchen eine verpflichtende zweite Meinung, und dazu gibt es dann noch einen Antrag von uns. Ich würde mich wirklich freuen, wenn Sie dem zustimmen.

Was wir vor allem brauchen, ist: Wir müssen jetzt endlich die Länder etwas be­schneiden. Wir müssen die Kompetenzen zum Bund holen, wir brauchen nur einen Sozialversicherungsträger, wir brauchen eine Verwaltungsvereinfachung. Das heißt, wir nehmen diese Länderstrukturen, bündeln das im Bund, und alles wird über den Bund gesteuert und dorthin geleitet, wo es effektiv ist, nämlich zu den niedergelas­senen Ärzten, und im Spitalsbereich werden nur die Dinge umgesetzt, die auch wirklich Sinn machen. Dazu gibt es vom Rechnungshof Anleitungen, was fehlt, ist nur die Umsetzung. Ich würde mir wirklich wünschen, Herr Minister, dass Sie da etwas mehr Mut an den Tag legen würden und auch gegen die Länder hier einiges weiterbringen. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

11.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Grünewald –: Du hast es jetzt leicht, Kurt!)

 


11.24.41

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Bundesminister! Für viele wird es überraschend sein: Wir werden diesem Gesetz zustimmen, aber ohne breites Lächeln und ohne riesige Euphorie. Es ist ein typisch österreichischer Weg. Die Ziele sind im Prinzip gut, die Mühen der Ebene und wie man die Ziele erreicht, lassen aber eine gewisse Skepsis durchaus zu.

Ich habe nicht gerne Phrasen, wie ich sie jetzt wieder gehört habe. Auch Kollege Rasinger sagt: 20 Prozent weniger Krebstote, 20 Prozent weniger Herzinfarkte, 20 Prozent da und da weniger. Das sind Ziele, die man sich anschauen kann, wenn man einen Schritt setzt und schaut, welche Auswirkungen das hat. Oder glauben Sie, wenn alles weniger wird, dann sterben die Leute – es bleibt ja dann keine Möglichkeit mehr – nur mehr durch Blitzschlag, Unfall, Selbsttötung oder der Regierung zufleiß?! Das kann es ja nicht sein.

Wenn jetzt der Rechnungshof das Ganze kritisiert, würde ich diesen Kritiken recht geben, nur – damit Sie verstehen, warum wir trotzdem zustimmen –, der Rech­nungshof hat, glaube ich, hier den falschen Adressaten. Er kritisiert, dass vieles vage ist, manches in der Zielerreichung unverlässlich und unscharf. Alle Experten sagen, Grund für diese Misere sind das Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bund und Ländern und eine völlig unscharfe und teilweise auch unerträgliche Grenzziehung zwischen den Bereichen Gesundheit und Soziales. Dass das ein Minister, wie man so rustikal sagt, nicht „derhupft“, wäre auch für den Rechnungshof voraussehbar gewesen. Wenn die Länder nicht wollen, geht in Österreich gar nichts. Ob das gut oder schlecht ist, mag sich das Publikum jetzt überlegen, aber ich sage, es ist nicht gut – nicht gut für die


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