Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 106

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egal, ob im Disziplinarrecht bei den Kammern oder in anderen Bereichen bei den Sozialversicherungen – beseitigen und so Geld sparen. Das ist sinnvoll, dem stimmen wir zu.

Das Gleiche erwarten wir uns jedoch vor allem im Gesundheitsbereich, wo jeder von uns betroffen ist, wo jede Österreicherin und jeder Österreicher betroffen ist, auch von SPÖ und ÖVP. Sie sollten auf unsere Argumente eingehen oder zumindest die Behandlung der Anträge, die teils seit Jahren im Gesundheitsausschuss liegen, ermög­lichen. Zeigen Sie doch einmal Größe und geben Sie sinnvollen Initiativen wie jenen, die im Rahmen dieser Tagesordnung von euch wieder verschoben, abgebrochen und nicht behandelt wurden, die Zustimmung.

In der Sache selbst stimmen wir zu, weil wir der Meinung sind, dass es im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 zu einem Ausbau des Rechtsschutzsystems kommt. Vor allem, wenn man sich die Berichte der Patientenanwälte auf Landesebene ansieht, kommt es da immer wieder zu großen, aufgeblähten Verfahren, was sich noch zusätzlich erschwerend für die Patienten auswirkt. Es ist auch wichtig, dass es zu einer Straffung des administrativen Bereichs kommt.

Was ich vorhin bei Tagesordnungspunkt 1 kritisiert habe, dass wir mit der Gesund­heits­reform neue Verwaltungsebenen einziehen, die den Dienst am Patienten für die Betroffenen erschweren, dass wir mehr in die administrativen Bereiche investieren anstatt in den operativen Bereich, wo der Arzt am Patienten tätig sein sollte, trifft hier nicht zu. Es wird ein Schritt gesetzt, der gegenläufig ist. Deshalb stimmen wir zu.

Mein abschließendes Ersuchen: Nicht alles, was von den Oppositionsparteien kommt, ist schlecht; nehmen Sie zum Beispiel diese wichtigen Anträge für behinderte Menschen, für leidgeprüfte Familien, die Kinder über Jahre im Krankenhaus zu be­treuen haben, die Anträge in Bezug auf Palliativmedizin, die Anträge in anderen Bereichen, auch im Bereich des Tierschutzes, des Klonens, die erneut abgewiesen worden sind. Haben Sie doch die Großzügigkeit, diesen Ideen, die ja von den Menschen, von den Bürgern an die Abgeordneten, an die Fraktionen herangetragen worden sind, auch einmal zuzustimmen und sie umzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.36.51

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. Juni 2012 Teile des Apothekengesetzes mit Wirkung 1. Jänner 2014 aufgehoben. Diese Aufhebung betrifft vor allem Übergangsbestimmungen im Bereich der Bewilli­gung für Hausapotheken.

Ich bringe daher einen Antrag ein, mit dem auch Probleme, die aufgrund der Gemeinde­reform in der Steiermark für Hausapotheken führende Ärzte erwachsen könnten, repariert werden:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauer, Dr. Erwin Rasinger und Kollegen

zum Bericht des Gesundheitsausschusses 2256 der Beilagen über die Regierungs­vorlage eines 1. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit (2166 der Beilagen)

 


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