Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll200. Sitzung / Seite 146

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karenzen müssen aus unserer Sicht, wie die Zeiten des Präsenzdienstes und auch des Zivildienstes, als Vordienstzeiten anerkannt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiteres Instrument zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, erstellt in Kooperation der beiden Bundesminister Hundstorfer und Mitterlehner, geht heute in Begutachtung, und ich sage ein Danke dafür, dass das so rasch gegangen ist. Es geht dabei um die Gesetzesvorlage betreffend die Pflegekarenz ab 2014. Zwischen ein und drei Monate können ab 2014 nahe Angehörige dann zu Hause bleiben und den Pflegebedürftigen oder die Pflege­bedürftige betreuen. – Das ist ja eine Forderung, die auch in diesem Antrag des BZÖ erhoben wird. – Bei Kindern oder Demenzkranken gilt diese Einschränkung nicht. Und eine weitere, zusätzliche Hilfe bei der Pflegekarenz wird auch das sogenannte Karenzgeld sein.

Aber nicht nur für die Pflegekarenz ist so eine finanzielle Unterstützung geplant, sondern auch für die Familienhospizkarenz. Aus meiner Sicht ist das schon ein sehr, sehr großer Schritt, den wir hier machen. Wir haben ja jetzt die Familienhospizkarenz schon seit zehn Jahren eingeführt, wo es die Möglichkeit gibt, bis zu sechs Monate Auszeit zu nehmen, aber nur mit einer Absicherung, an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können, aber eben nicht mit einem finanziellen Ausgleich.

Zusammengefasst: Wenn wir uns den Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ansehen, dann können wir sagen, wir gehen tatsächlich einen guten Weg: den Weg von qualifizierter, flexibler Kinderbetreuung bis jetzt hin auch zu bedarfsorientierten Maßnahmen für pflegebedürftige Familienangehörige. Familienpolitik ist mehr als nur Kinderbetreuung – um das ja nicht falsch zu verstehen –, und da wir immer älter werden und leider nicht immer gesund älter werden, ist das ein wichtiger Schritt. Umso mehr, denke ich, wird mit dieser heute in Begutachtung gehenden Regierungsvorlage ein richtiges Zeichen gesetzt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ursula Haubner.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


15.50.02

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend festhalten, bezug­neh­mend auf meine gestrige Angelobung hier im Hohen Haus, dass es mir eine große Ehre ist und ich mir der Verantwortung bewusst bin, die mit der Ausübung des Mandats hier im Hohen Haus verbunden ist. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist mir eine Freude, mit Ihnen gemeinsam diese Verantwortung auch in Zukunft – für die nächsten Monate gewiss, was weiter in der Zukunft ist, werden wir sehen – für die Republik Österreich auszuüben. – Verstehen Sie bitte diese Einleitung als ein herzliches Grüß Gott meinerseits aus dem Kärntner Land! (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Windholz.)

Gestern, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vor rund 24 Stunden, haben wir uns bereits mit dem Thema Steuererleichterungen für Bezieher von Sozialversicherungs­renten aus Deutschland auseinandergesetzt. Und, geschätzte Damen und Herren, wie Sie sich erinnern werden, haben wir gestern in der Debatte eines geschafft, nämlich mit einem Sechs-Parteien-Antrag einen kleinsten gemeinsamen Nenner zur Beschlussfassung zu bringen, einen kleinsten gemeinsamen Nenner, der nur eines zum Inhalt hatte: zum einen eine Beratungsstelle für die Pensionisten in Österreich einzurichten, die durch diese Steuermehrbelastung aufgrund der Progressionsstufen in Österreich ein Problem haben, und des Weiteren die Frau Bundesministerin aufzufor-


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