Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 85

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Mit diesem Verfassungsgesetz, das Sie hier beschließen wollen, und mit der Artikel-15a-Vereinbarung wäre das weiter möglich! (Abg. Dr. Rosenkranz: So ist es!) Pröll definiert selbst weiter, was Risiko ist und was nicht! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Sie wollen das im Nachhinein absichern, und das werden wir nicht zulassen. Das ist in Wirklichkeit eine Spekulationsbombe, ein Zuckerl – nehmen Sie, was Sie wollen, es ist alles, nur kein Verbot. Und dafür bekommen Sie das Gütesiegel nicht.

Aber wir werden selbst noch einmal verhandeln. (Zwischenruf des Abg. Dr. Stumm­voll.) Und ich sage Ihnen: Viele Ihrer Landeshauptleute sind vernünftiger, als Sie es hier darstellen; das dürfen wir gerade erfahren. Auf diesem Weg werden wir es lösen. Stimmen Sie zum Schluss einfach zu und halten Sie sich vorher heraus, denn in Wirklichkeit haben Sie das jetzt alles verpfuscht! (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie des Abg. Strache.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Ing. Lugar. – Bitte.

 


12.37.58

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Hauptproblem dieses Verfassungsgesetzes ist, dass da drinsteht „risikoavers“ und der Rechnungshof ja auch immer wieder bemängelt hat, dass das nicht genau definiert ist.

Es hat dann von der freiheitlichen Seite den Vorschlag gegeben, das Ganze mündel­sicher zu machen. – Ich möchte jedoch eines zu bedenken geben: Wenn Sie in der Historie zurückschauen auf das Jahr 2007, dann sehen Sie, damals waren ABS-Pa­piere, diese Asset Backed Securities, die da von den USA nach Österreich gekommen sind, mit der Bestnote bewertet, die waren mündelsicher – 2007. 2008 waren sie dann plötzlich nichts mehr wert. Das heißt, wir müssen da sehr, sehr vorsichtig sein, denn auch die Mündelsicherheit ist zu wenig.

Es geht darum, dass wir den Ländern überhaupt verbieten, selbst zu veranlagen. Es gibt ja die Bundesfinanzierungsagentur. Das heißt, der Bund verlässt sich auf Exper­ten. Wenn es darum geht, sein Defizit und alle anderen Finanzgebarungen zu mana­gen, dann macht das die Bundesfinanzierungsagentur. Und diese Bundesfinanzie­rungsagentur vergibt auch an die Länder Kredite – das war auch in der Vergangenheit so. Das Problem war nur, dass die Länder nicht oder nur sehr beschränkt zugegriffen haben. Warum? – Weil mit diesem Kredit von der Bundesfinanzierungsagentur Kon­trollmöglichkeiten einhergehen. Das heißt, die Bundesfinanzierungsagentur kann ge­nau sehen, was mit dem Geld geschieht. Und deshalb sind die Länder den Umweg ge­gangen, sind selbst zu einer Bank gegangen und haben sich von dort Geld geholt, oft sogar zu einem schlechteren Zinssatz. Und nachträglich hat man versucht, diesen schlechteren Zinssatz mit sogenannten Zinstauschgeschäften und sonstigen waghalsi­gen Aktionen zu verbessern. Das alles, nur um diese Kontrolle zu umgehen.

Jetzt geht es darum, dass wir mit diesem Verfassungsgesetz endlich diese Kontrolle einführen wollen, die die Länder anscheinend brauchen. Das wollen die Länder aber nicht.

Herr Cap sagt dann wahrheitswidrig, dass der Herr Rechnungshofpräsident dem ja zu­gestimmt habe. – Das ist nicht richtig. Sie müssen ihn genau zitieren. Der Herr Rech­nungshofpräsident hat gesagt, dass es ein Minimalkonsens und ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Er hätte sich aber etwas ganz anderes gewünscht, nämlich dass wir genau definieren, was die Länder machen dürfen, was denn risikoavers ist und wo Risiken zu vermeiden sind. Das wollte der Rechnungshof, aber dem wurde nicht entsprochen.

 


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