Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 88

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vier Parteien im Plenum dem Gesetzesentwurf zustimmen werden. ,Wenn einige Län­der die neuen Regelungen nicht bejubeln, ist das für mich nicht entscheidend.‘“

Offenbar ist es aber doch entscheidend für die SPÖ, nicht in Vorschub zu gehen und das Gesetz entsprechend umzusetzen.

Wir haben immer gesagt: Punkt eins: Spekulationsverbot in die Verfassung. Punkt zwei: ein einheitliches Haushaltsrecht, damit man die Länder auch vergleichen kann, damit wir wissen, wie es mit den Schulden wirklich ausschaut, wie es mit den Haf­tungen ausschaut et cetera. All das ist mit hineingepackt und wird ja auch von der EU vorgegeben und verlangt.

Wir haben auch verlangt, dass der Rechnungshofpräsident da eingebunden wird. Wir haben gesagt: Wenn der Rechnungshofpräsident sagt, dass das im Prinzip eine gute Sache ist, dann können wir dem auch zustimmen. Wir sind ja mit dem Ganzen fast fertig gewesen, und Sie haben das alles letztlich verbockt.

Was wir nicht brauchen, sind diese neun Länderregelungen als reines Placebo. Sie umfassen auch die Gemeinden nicht, das kommt ja dazu. Die Länder können die Ge­meinden nicht binden. Das haben Sie noch gar nicht diskutiert. Also wozu brauchen wir diesen Schmarren? – Wir brauchen ihn wirklich nicht. Sie haben zugesehen, wie die Länder das Geld verspekuliert haben. Dann haben die Länder – namentlich Häupl und Pröll – blockiert, und jetzt lassen Sie sich verhöhnen.

Ich würde mir eine Regierung erwarten, die handlungsfähig ist, eine Regierung, die Leadership zeigt, eine Regierung, die sagt: Beim Verspekulieren von Steuergeldern gibt es null Toleranz. Ich erwarte mir eine Regierung, die das umsetzt, und die fehlt weit und breit in diesem Land. (Beifall beim BZÖ.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


12.49.04

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Wir haben jetzt das dritte Mal eine Ein­wendungsdebatte bezüglich des Spekulationsverbots und sind um keinen Schritt wei­tergekommen.

Dann hört man Herrn Klubobmann Cap sagen: Dies ist kein Anliegen der Opposition. – Wenn es kein Anliegen der Opposition wäre, dann würden wir diese Debatte nicht füh­ren. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Bucher.)

Warum stimmen Sie dem Ganzen nicht zu, es in den Ausschuss rückzuverweisen, um seriös und sinnvoll darüber zu verhandeln? Dabei geht es aus unserer Sicht jetzt gar nicht so um Begriffe – ob das jetzt risikoavers oder mündelsicher sein soll –, sondern letzten Endes ausschließlich um den Inhalt. In Zukunft soll keine Spekulation mehr möglich sein, und zwar sowohl auf Bundes-, Landes- als auch Gemeindeebene. Das muss letzten Endes das angestrebte Ziel sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei den Formulierungen, die uns derzeit vorliegen, sind nach wie vor Spekulationen mit Wohnbaugeldern möglich. Das heißt, der Landeshauptmann von Niederösterreich kann immer noch mit seinen Wohnbaugeldern spekulieren. (Ruf bei der ÖVP: So ein Blöd­sinn!) Ich glaube nicht, dass man von uns als Opposition verlangen kann, dass wir dem zustimmen.

Das Nächste: Es ist zum Beispiel jederzeit möglich, dass man Landesgesellschaften, sogenannte Finanzierungsagenturen gründet. Das geht herunter bis auf die Gemeinde­ebene, wo dann die Finanzierung ausgelagert wird. Die können dann letzten Endes


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