Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 194

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Jury, DI Gerhard Deimek und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend temporäre Aufhebung der Vignettenpflicht auf der Tauernautobahn zwi­schen Spittal Ost und Spittal West

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 12, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2298 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Maut­gesetz 2002 geändert wird (2353 d.B.) in der 203. Sitzung des Nationalrates am
22. Mai 2013

Aufgrund von Sanierungsarbeiten und Felssicherungsmaßnahmen im Bereich der Ertl­wand/Lieserschlucht kommt es immer wieder zu einer Totalsperre der Katschberg Straße (B 99). Die derzeitige Hauptausweichroute führt dabei über die bewohnte Frat­resstraße. Private Zählungen im Zuge einer der letzten Totalsperren der Lieserschlucht haben ein Verkehrsaufkommen von bis zu 13.000 Fahrzeugen pro Tag ergeben. Durch das hohe Verkehrsaufkommen kommt es in diesem Gebiet zu massiven Lärm- und Schmutzbelastungen für die Anrainer. Alternativ zur Route über die Fratresstraße kann auch die mautpflichtige Tauernautobahn zwischen Spittal Ost und Spittal West befah­ren werden.

Um die immer häufigere extreme Belastung der Anrainer der Fratresstraße zu mindern, wäre es sinnvoll, den Streckenabschnitt der Tauernautobahn zwischen den Ausfahrten Spittal Ost und Spittal West für den Zeitraum von Sanierungsarbeiten der B 99/Lieser­schlucht und einer damit verbundenen Totalsperre der B 99 von der Vignettenpflicht zu befreien; dies insbesondere dann, wenn es zu einer länger andauernden Totalsperre kommt.

Dies wäre beispielsweise mit einer Verordnung zum Bundesstraßen-Mautgesetz mög­lich.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht alles Erfor­derliche zu tun, damit es im Zuge von Totalsperren der B 99 Katschberg Straße im Be­reich der Lieserschlucht zu einer zeitgleichen temporären Aufhebung der Vignetten­pflicht für die Tauernautobahn im Streckenabschnitt Knoten Spittal/ Millstättersee bis Spittal an der Drau – Ost kommt."

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


18.38.03

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Noch einmal zur Wiederholung: Die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes schafft die Voraussetzung für die technische und vertragliche Umsetzung eines euro­päischen elektronischen Mautdienstes.

Zusätzlich berücksichtigt die Novelle Änderungen, die aufgrund des Verwaltungsge­richtsbarkeits-Ausführungsgesetzes notwendig sind.

 


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