Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Jury, DI Gerhard Deimek und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend temporäre Aufhebung der Vignettenpflicht auf der Tauernautobahn zwischen Spittal Ost und Spittal West
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 12, Bericht des
Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2298 d.B.):
Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002
geändert wird (2353 d.B.) in der 203. Sitzung des Nationalrates
am
22. Mai 2013
Aufgrund von Sanierungsarbeiten und Felssicherungsmaßnahmen im Bereich der Ertlwand/Lieserschlucht kommt es immer wieder zu einer Totalsperre der Katschberg Straße (B 99). Die derzeitige Hauptausweichroute führt dabei über die bewohnte Fratresstraße. Private Zählungen im Zuge einer der letzten Totalsperren der Lieserschlucht haben ein Verkehrsaufkommen von bis zu 13.000 Fahrzeugen pro Tag ergeben. Durch das hohe Verkehrsaufkommen kommt es in diesem Gebiet zu massiven Lärm- und Schmutzbelastungen für die Anrainer. Alternativ zur Route über die Fratresstraße kann auch die mautpflichtige Tauernautobahn zwischen Spittal Ost und Spittal West befahren werden.
Um die immer häufigere extreme Belastung der Anrainer der Fratresstraße zu mindern, wäre es sinnvoll, den Streckenabschnitt der Tauernautobahn zwischen den Ausfahrten Spittal Ost und Spittal West für den Zeitraum von Sanierungsarbeiten der B 99/Lieserschlucht und einer damit verbundenen Totalsperre der B 99 von der Vignettenpflicht zu befreien; dies insbesondere dann, wenn es zu einer länger andauernden Totalsperre kommt.
Dies wäre beispielsweise mit einer Verordnung zum Bundesstraßen-Mautgesetz möglich.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht alles Erforderliche zu tun, damit es im Zuge von Totalsperren der B 99 Katschberg Straße im Bereich der Lieserschlucht zu einer zeitgleichen temporären Aufhebung der Vignettenpflicht für die Tauernautobahn im Streckenabschnitt Knoten Spittal/ Millstättersee bis Spittal an der Drau – Ost kommt."
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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.
18.38
Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Noch einmal zur Wiederholung: Die Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes schafft die Voraussetzung für die technische und vertragliche Umsetzung eines europäischen elektronischen Mautdienstes.
Zusätzlich berücksichtigt die Novelle Änderungen, die aufgrund des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes notwendig sind.
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