Weiters wird ein fakultatives Vermittlungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen der ASFINAG und Mautdienstanbietern festgelegt, das weder die Zuständigkeiten der örtlichen Gerichte noch jene von Verwaltungsbehörden berührt.
Ein Punkt, der auch noch in dieser Novelle enthalten ist, stellt jetzt klar, dass Blaulichtfahrzeuge, die sich im Einsatz befinden, keiner Mautpflicht unterliegen und einfach durchfahren können.
Auch die Einführung des Tatbestandes der Mautprellerei ist im Gesetz enthalten. Mautprellerei ist nämlich dann gegeben, wenn es der Zulassungsbesitzer unterlässt, bei vorläufiger Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer Tarifgruppe den fehlenden Nachweis der EURO-Emissionsklasse nachzubringen. Zusätzlich werden Fahrunternehmer verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zeitgerecht vom Einlangen einer Ersatzmautaufforderung zu unterrichten. Das dient dazu, dass die Fahrer, die Fahrunternehmer vor Verwaltungsstrafen bewahrt werden – und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.
18.39
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch wir werden, wie die Vorredner schon angekündigt haben, der Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes zustimmen, obwohl wir auch Bedenken haben.
Wir sind für einheitliche Technologien wie bei den Lkw mit den GO-Boxen, das ist absolut okay, aber das soll kein Vorreiter sein und nicht in die Richtung gehen, dass das dann auch für Pkws kommt. Eine einheitliche EU-Maut ist mit uns sicher nicht zu machen, die würden wir ablehnen.
Wir haben also schon unsere Bedenken, aber im Großen und Ganzen geht dieses Gesetz in die richtige Richtung, daher unsere Zustimmung.
Mauteinnahmen sind wichtig, ja, weil natürlich, wie schon gesagt wurde, Sicherheit und auch Lärmschutz ihren Preis haben, Geld kosten.
Immer mehr Bürger sind von Straßenlärm gesundheitlich beeinträchtigt. Daher muss man schauen, wie man da sinnvoll helfen kann.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die zukünftigen Belastungen der Bevölkerung von Angath – steigender Lärm und Abgase durch einen geplanten Autobahnparkplatz- und Raststättenausbau sowie durch den Bau einer offenen Bahntrasse statt Untertunnelung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird dringend ersucht, alles Erforderliche zu unternehmen, damit im Bereich von Angath umgehend effektive Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere im Zuge des geplanten Raststättenausbaus als auch im Zuge der künftigen Trassenführung der Unterinntalbahn, ergriffen werden.“
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(Beifall bei der FPÖ.)
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