Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 195

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Weiters wird ein fakultatives Vermittlungsverfahren bei Streitigkeiten zwischen der ASFINAG und Mautdienstanbietern festgelegt, das weder die Zuständigkeiten der örtli­chen Gerichte noch jene von Verwaltungsbehörden berührt.

Ein Punkt, der auch noch in dieser Novelle enthalten ist, stellt jetzt klar, dass Blaulicht­fahrzeuge, die sich im Einsatz befinden, keiner Mautpflicht unterliegen und einfach durchfahren können.

Auch die Einführung des Tatbestandes der Mautprellerei ist im Gesetz enthalten. Maut­prellerei ist nämlich dann gegeben, wenn es der Zulassungsbesitzer unterlässt, bei vorläufiger Zuordnung eines Fahrzeuges zu einer Tarifgruppe den fehlenden Nachweis der EURO-Emissionsklasse nachzubringen. Zusätzlich werden Fahrunternehmer ver­pflichtet, ihre Arbeitnehmer zeitgerecht vom Einlangen einer Ersatzmautaufforderung zu unterrichten. Das dient dazu, dass die Fahrer, die Fahrunternehmer vor Verwal­tungsstrafen bewahrt werden – und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


18.39.40

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Auch wir werden, wie die Vorredner schon angekündigt haben, der Ände­rung des Bundesstraßen-Mautgesetzes zustimmen, obwohl wir auch Bedenken haben.

Wir sind für einheitliche Technologien wie bei den Lkw mit den GO-Boxen, das ist ab­solut okay, aber das soll kein Vorreiter sein und nicht in die Richtung gehen, dass das dann auch für Pkws kommt. Eine einheitliche EU-Maut ist mit uns sicher nicht zu ma­chen, die würden wir ablehnen.

Wir haben also schon unsere Bedenken, aber im Großen und Ganzen geht dieses Ge­setz in die richtige Richtung, daher unsere Zustimmung.

Mauteinnahmen sind wichtig, ja, weil natürlich, wie schon gesagt wurde, Sicherheit und auch Lärmschutz ihren Preis haben, Geld kosten.

Immer mehr Bürger sind von Straßenlärm gesundheitlich beeinträchtigt. Daher muss man schauen, wie man da sinnvoll helfen kann.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die zu­künftigen Belastungen der Bevölkerung von Angath – steigender Lärm und Abgase durch einen geplanten Autobahnparkplatz- und Raststättenausbau sowie durch den Bau einer offenen Bahntrasse statt Untertunnelung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständige Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird drin­gend ersucht, alles Erforderliche zu unternehmen, damit im Bereich von Angath umge­hend effektive Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere im Zuge des geplanten Raststät­tenausbaus als auch im Zuge der künftigen Trassenführung der Unterinntalbahn, ergrif­fen werden.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

 


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