Wenn Sie auch in dritter Lesung dafür sind, bitte ich um Ihre Zustimmung. – Einstimmig beschlossen. Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (2295 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Klimaschutzgesetz geändert wird (2313 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte, Herr Kollege.
18.44
Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir reden heute über eine Novelle des Klimaschutzgesetzes, mit der festgelegt wird, wie hoch die sektoralen Höchstgrenzen für die Emissionen bis zum Jahr 2020 sein sollen. Bereits im Jahr 2011 wurde das Klimaschutzgesetz verabschiedet – ohne unsere Zustimmung, wohlgemerkt, da wir das Klimaschutzgesetz als viel zu umfassend beurteilt haben, wie Sie das hier auch präsentiert haben. Österreich – und das ist ja keine neue Weisheit – verfehlt seine Klimaschutzziele und auch die Kyoto-Verpflichtungen bei Weitem. Und dem sollte nach Ihren Ausführungen von 2011 dieses Klimaschutzgesetz entgegenwirken.
Wir haben damals darauf hingewiesen, dass das Klimaschutzgesetz ein zahnloser Papiertiger ist. Es hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Und wenn es keinen rechtsverbindlichen Charakter hat und Sie als Bundesminister die Bundesländer nicht unter Androhung von Strafen und Sanktionen verpflichten können, den Klimaschutz einzuhalten, dann wird das nicht funktionieren. – Das hat sich leider bewahrheitet.
Wir haben damit ein wirklich zahnloses Gesetz, das im Grunde genommen gar nichts regelt und schon gar nicht dem Umweltschutz hilft.
Wir haben damals kritisiert – und durch die jetzige Novelle ändert sich ja daran nichts –, dass kein konkretes Ziel festgelegt worden ist, dass es keine Verpflichtung der Bundesländer gibt, nämlich keine mit Sanktionen belegten Verpflichtungen zur Einhaltung gewisser Klimaschutzmaßnahmen.
Sie sind – und das sind Sie leider heute auch noch – ein Bittsteller bei den Landeshauptleuten. Sie sind auf den Goodwill der Landeshauptleute angewiesen, dass es hier eine Änderung gibt.
Wir Freiheitliche fordern eine ganz klare Verpflichtung der Bundesländer, nicht über Artikel-15a-Vereinbarungen, die es auch noch nicht gibt, sondern sogar eine verfassungsrechtliche Regelung, die den Klimaschutz festschreibt und mit der die Bundesländer verpflichtet werden, die Klimaschutzmaßnahmen einzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben damals auch kritisiert – und auch das hat sich nicht geändert –, dass Sie ein Nationales Klimaschutzkomitee eingerichtet haben, einen Nationalen Klimaschutzbeirat, so nach der Devise: Wenn ich nicht weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis.
Ergebnisse dieser Beiräte wurden uns nicht zur Kenntnis gebracht, geschweige denn irgendwelche Maßnahmen.
Ich komme noch kurz zu den Stellungnahmen von einzelnen Organisationen und Ländern zu dieser Novellierung des Klimaschutzgesetzes und beginne mit dem Öko-
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