Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 199

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Büro, das ist die Stellungnahme aller Umweltschutzorganisationen in Österreich. Das ökobüro kritisiert ebenfalls, dass das Gesetz an einer mangelnden Verbindlichkeit leidet. Es gibt in diesem Gesetz keine Transparenz.

Weiters die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Ihrer eigenen Organisation, wenn man so will, auch sie kritisiert, dass die Maßnahmen hier nicht durchgeführt wer­den können:

„Die THG-Reduktion“ – die Treibhausgasreduktion – „für die Landwirtschaft würde un­ter Zugrundelegung eines Produktionsanstiegs, der betriebswirtschaftlich erforderlich und volkswirtschaftlich gewünscht ist, eine Reduktion um 5 % bedeuten, dies wird als undurchführbar angesehen und daher abgelehnt.“

Von der Landwirtschaftskammer also eine negative Stellungnahme. Auch vom Umwelt­dachverband gibt es eine negative Stellungnahme. Und sogar die niederösterreichi­sche Landesregierung hat eine negative Stellungnahme abgegeben, auch unter dem Aspekt, dass die Begutachtungsfrist für diese Novelle mehr als kurz war. Sie hat aus­geführt, dass diesem Gesetz so gut wie gar nicht zugestimmt werden kann.

Wir verlangen – abschließend – einen rechtsverbindlichen Charakter dieses Gesetzes, eine verfassungsgesetzliche Festlegung der Klimaschutzziele, damit sie auch eingehal­ten werden. Bis jetzt ist das nicht gelungen.

Leider muss ich feststellen, dass die letzten fünf Jahre fünf verlorene Jahre für den Kli­maschutz in Österreich waren. Sie haben sich hinter diesen Komitees versteckt, es gibt keine einzige Maßnahme.

Wir haben – und das ist positiv – eine österreichische Klimaschutzstrategie, und wir würden uns wünschen, dass wenigstens diese Maßnahmen hier rechtsverbindlich um­gesetzt würden, denn dann hätten wir meiner Ansicht nach die Klimaschutzproblematik in Österreich gelöst.

Das jetzt vorliegende Gesetz, das eine sektorale Beschränkung der Emissionen fest­legt, löst das Problem des Klimaschutzes in keiner Weise. Es ist lediglich eine Ab­sichtserklärung; eine Absichtserklärung, der keine Sanktionen folgen.

Wir fordern Sie auf, dieses Gesetz dahingehend abzuändern, dass es verpflichtenden Charakter bekommt!

Und im Zuge der gesamten Debatte über das Lebensministerium insgesamt sind wir zur Ansicht gekommen, dass wir das Umweltschutzministerium vom Landwirtschafts­ministerium unbedingt zu trennen haben, um einen glaubwürdigen, ehrlichen Umwelt­schutzminister zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


18.49.38

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Wir beschließen heute eine Novelle zum Klimaschutzge­setz, welche die Sektorziele für die Jahre 2013 bis 2020 markiert. Und damit – und das steht im Widerspruch zu dem, was mein Vorredner gesagt hat – bekommt Österreich abermals verbindliche Ziele in den wesentlichen Sektoren, und Klimaschutz wird in Ös­terreich verbindlich und koordiniert.

Grundsätzlich gibt es Jahr für Jahr Auskunft darüber, wie die einzelnen Sektoren da­stehen, ob die Ziele erreicht werden und ob Maßnahmen zu setzen sind, um den Ziel­pfad zu erreichen.

 


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