Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 26

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keine Weisung entgegenzunehmen, sondern nach ihrem eigenen Gewissen zu ur­teilen.

Wenn Sie mich aber danach fragen: Meine politische Sympathie hat es, hier die direkte Demokratie zu stärken; mir sind aber auch die Rahmenbedingungen sehr wichtig, die Sie auch angesprochen haben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Linder.

 


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie sich eine Art Automatismus einer verpflichtenden Volksabstimmung nicht vorstellen können. Umgekehrt haben Sie aber im Zuge Ihrer Kanzlertour – so werden Sie in mehreren Presseartikeln zitiert – gesagt, eine aus­reichend unterstützte Volksbefragung sollte oder kann problemlos in eine ver­pflich­tende Volksabstimmung münden.

Jetzt liegt vonseiten der Oppositionsparteien der Vorschlag vor, bei 4 Prozent bezie­hungsweise rund 250 000 Unterschriften eine verpflichtende Volksbefragung durchzu­führen. Stehen Sie noch zu Ihren Aussagen bei der Kanzlertour, oder haben Sie zwischenzeitlich Ihre Meinung geändert?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich habe nicht einmal in der Berichterstattung das Wort „problemlos“ gelesen, denn mir ist natürlich völlig klar, dass der Teufel im Detail, weil in den grundsätzlichen Fragen steckt: Welche Rolle spielt das österreichische Parlament dann bei der tatsächlichen Fragestellung? Welche Materien sind wie erfasst? Welche Rechte sind zu schützen, und ist das möglich?

Das ist ja leicht ausgesprochen – Grundrechte, Menschenrechte, religiöse Rechte, das ist ja schnell aufgezählt (Abg. Strache:  gutes Beispiel!) –, aber wie sieht denn so ein Vorschlag tatsächlich aus? Daher habe ich sicher nicht das Wort „problemlos“ verwendet, dazu kenne ich die Gegensätze und auch die Aufgabenstellung zu genau.

Ich bleibe aber dabei: Ich würde es positiv sehen, die direkte Demokratie zu stärken. Ich habe übrigens in dieser Legislaturperiode, wie Sie wissen, eine derartige Volks­befragung unterstützt, habe das daher nicht nur theoretisch diskutiert (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), was auch notwendig ist, sondern habe hier mit Ihnen gemeinsam auch ein praktisches Beispiel gesetzt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.

 


Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Als Vorsitzender des Verfassungsausschusses bin ich sehr froh, dass Sie den Vorschlag der Klubobmänner Cap und Kopf unterstützen, weil das eine Weiterentwicklung der direktdemokratischen Möglichkeiten in diesem Land bietet; es gibt aber trotzdem eine Problematik, die ich hier ansprechen will.

Wie stehen Sie zu der Problematik, dass durch manche Maßnahmen der direkten Demokratie auch in die Grund- und Freiheitsrechte eingegriffen wird? Was ist da Ihre Position und Ihre Stellungnahme dazu?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich bin überzeugt davon, Herr Abgeordneter, dass das der Grund für die längere Diskussion ist. Wenn unkompliziert feststellbar wäre, dass bei wesentlichen Fragen der Grund- und Freiheitsrechte, die zu schützen sind, eine einfache rechtliche Möglichkeit greift, dann hätten Sie sich schon geeinigt – so gut kenne ich nicht nur die Abgeordneten meiner Fraktion, sondern mittlerweile durch die


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