Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 29

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Möglichkeit ist: Die Behörde erhält die Daten und ermittelt so die Steuer. Die andere Möglichkeit ist: Die Steuer wird direkt an der Quelle eingehoben, wie wir das bei­spielsweise bei der Kapitalertragsteuer haben.

Für welches System würden Sie sich entscheiden beziehungsweise welches halten Sie für das effektivere?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Wir haben in Österreich, wie Sie wissen, die Quellensteuer. Diese ermöglicht es auch, wenn wir das noch verbessern, den öster­reichi­schen Gerichten, aufgrund unseres Bankgeheimnisses zuzugreifen, weil ja die Daten von den Banken ermittelt werden und quasi in den Banken liegen. Das lässt sich sicher von den Abläufen her noch verbessern, aber hier haben wir, wie ich meine, für die Österreicherinnen und Österreicher ein gutes Modell.

Im internationalen Bereich ist das natürlich um einiges schwieriger: Wenn im inter­nationalen Bereich ein automatisierter Datenaustausch erfolgt, dann gelingt es den Behörden sicher im Fall der Betrugsverfolgung, rascher zuzugreifen. Also in Österreich bin ich mit unserem Modell der Quellensteuer zufrieden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Spadiut.

 


Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Bundeskanzler, gerade große Vermögen wurden aus Griechenland und Zypern rechtzeitig abgezogen, um einen staatlichen Zugriff zu verhindern.

Wie wird auf EU-Ebene sichergestellt, dass große Vermögen den Belastungen durch die Rettung maroder Banken und Pleitestaaten nicht entzogen werden können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ja, das ist eine der schwierigsten Aufgaben. Wenn wir nicht über die nötige Transparenz verfügen, welche Vermögen ins Ausland ge­bracht werden, ob es sich um legale Quellen handelt, wie diese Vermögen erreicht wurden, und ob es sich um versteuertes Geld handelt, wird es schwierig. Das sind ja auch noch verschiedene Fragen: Wo ist das Geld her? Ist es versteuert? Welche Form der Steuer wurde hinterzogen? Oder ist das vielleicht ein Fall, wo die Quelle in Ordnung und alles versteuert ist, und jemand bringt das Geld ins Ausland? So einen Fall gibt es auch.

Also das sind unterschiedliche Themen. Das beschäftigt uns ebenso intensiv, weil es himmelschreiend ungerecht ist, dass Pensionen, Kleinstpensionen gekürzt werden müssen, weil Länder Südeuropas oft nicht mehr anders ihre Aufwendungen und ihren Sozialstaat finanzieren können – und andere nutzen die Lücken, um sich ihrer Steuerpflicht zu entziehen. Das ist ja der Grund dafür, warum wir diese Maßnahmen gestern beschlossen haben und warum ich mich so intensiv darum bemühe, dass Österreich auch das Image hat, wir sind an Betrugsbekämpfung genau aus diesen Gründen interessiert, weil wir niemandem erklären können, dass wir Steuermittel in große Schutzschirme investieren und ein Teil, der es sich leisten könnte, macht das nicht und entzieht uns diese Beträge.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Bundeskanzler! Die Zusatzfrage­stel­lerInnen haben es so gewollt, wir sind jetzt bei der Debatte Quellensteuer versus Lüften der Anonymität gelandet. Wenn jetzt alles auf den automatischen Daten­aus-


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