Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 70

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und For­schung, wird aufgefordert, folgende sieben Punkte für den Universitätsstandort Österreich so rasch wie möglich in Form eines Gesetzesvorschlages an den National­rat zu übermitteln:

1. Zusammenlegung der Bildungsagenden in einem Schul-, Wissenschafts- und Forschungsressort;

2. Einführung einer Studienplatzfinanzierung für Universitäten;

3. Kostenbeteiligung der Studierenden;

4. Finanzierungsbeitrag durch den Bund ergänzend zur Kostenbeteiligung der Studierenden auf die „Uni-Milliarde“

5. Einführung eines Studienkreditmodells für Studierende;

6. Einführung von qualitätssichernden Aufnahmeverfahren und anrechenbaren Studien­eingangsphasen;

7. Erweiterung der Autonomie und Selbstverantwortung der Universitäten.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.41.01

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Vorrednern, also der Opposition, zuhört, insbesondere Herrn Kollegen Widmann und Herrn Kollegen Kogler, dann möchte man sich schon fragen: In welchem Land leben wir eigentlich? (Abg. Mag. Widmann:  in einem besseren! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Eigentlich wäre die Frage aber besser: In welchem Land wollen Sie, Herr Kollege Widmann oder Herr Kollege Kogler, lieber leben als in Österreich? Ich behaupte, es gibt kein Land in Europa, in dem es besser ist als bei uns! (Beifall bei der ÖVP.) Es war die zielstrebige Politik der Bundesregierung, durch die wir es durchaus geschafft haben, Wohlstand in Österreich zu schaffen.

Aber bleiben wir beim Bundesfinanzrahmengesetz. Ich glaube, ich brauche die grundsätzlichen Vorteile nicht mehr zu erläutern: Eine mittel- und langfristige Planung ist nicht nur in der Privatwirtschaft notwendig und bringt Vorteile, sondern diese ist auch in den öffentlichen Einrichtungen notwendig und auch für den Staatshaushalt entsprechend gut.

Inhaltlich ist es so, dass wir im Finanzrahmengesetz den Finanzrahmen um das Jahr 2017 erweitern, und es wird mit den Zahlen, die wir da beschließen, auch in diesen Jahren eine Fortsetzung der guten Politik für die Bürger unseres Landes mit der Umsetzung der entsprechenden Reformen möglich sein. In erster Linie geht es um das Erreichen der gesteckten Ziele. Arbeit, Beschäftigung, Lebensqualität, das sind wesentliche Ziele, die es zu erreichen gilt. Dafür ist es auch notwendig, dass solide Finanzen vorhanden sind, und da gibt es ganz klare Aussagen und ganz klare Zielsetzungen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite