Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 109

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13.50.02

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einmal zum Thema Entwicklungszusam­menarbeit. Herr Kollege Kopf, Sie haben unserer Kollegin Bayr vorgeworfen, sie hätte gelogen, das wäre eine Lüge gewesen. Ich behaupte hier und stelle fest, dass Frau Kollegin Bayr hier keine Lüge verbreitet hat, und wenn Sie das weiterhin behaupten sollten, dann kommen Sie heraus und beweisen Sie das, Herr Kollege Kopf! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ich habe mir mit großem Interesse den Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen­gesetz angeschaut und darin vor allem das Kapitel Finanzausgleich, die Unterglie­derung 44. Dort heißt es unter der Überschrift „Erforderliche Steuerungs- und Korrektur­maßnahmen zur Einhaltung der Obergrenzen“, dass im Bereich des Finanzausgleiches der Gemeinden und Länder keine Maßnahmen erforderlich sind, weil die Länder und vor allem die Gemeinden ihren Beitrag zur Budgetkonsolidierung bereits übererfüllt haben. Das heißt allerdings auch, dass die Gemeinden jetzt finanziell ziemlich am Ende sind, und das bedeutet zum Beispiel, dass keine Sanierungen bezie­hungsweise Investitionen durchgeführt werden können. Ich denke dabei an Schulen, Kindergärten, Straßen et cetera. Die Gemeinden haben also keine Möglichkeit mehr, zu investieren.

Der Entfall der Investitionen der Gemeinden – in Summe sind die Gemeinden der größte Investor in Österreich – betrifft vor allem die regionale Wirtschaft, die KMUs, die heute schon so oft besungen wurden, das Baugewerbe, das Baunebengewerbe und natürlich die Menschen, die darunter leiden, dass es diese Sanierungen nicht gibt, dass es diese Neubauten nicht gibt, dass es diese Kindergärten nicht gibt und so weiter. Ich denke, es wäre ein hervorragender Ansatz zur Konjunkturbelebung, von der ja auch immer wieder die Rede ist, den Gemeinden mehr Geld zur Verfügung zu stellen.

Dann geht es noch weiter mit Maßnahmen und Reformen im Bereich des Finanz­ausgleiches, und da kommen dann Themen wie Abgabenautonomie, Transfers, Kostenübertragungen, Gemeindestruktur, Gemeindekooperationen immer wieder leider nur als Überschrift vor. Das hat mich dann zu der Überlegung geführt, dass Ge­meindekooperationen wichtig und notwendig sind und dass wir, Herr Staatssekretär, die Gemeinden bei Kooperationen unterstützen müssen und sie nicht dadurch mehr oder weniger bestrafen dürfen, dass im Fall von Kooperationen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Ich weiß, das ist ein europäisches Problem, aber Probleme sind da, um gelöst zu werden. Und ich glaube, man sollte sich da wirklich hineinknien und die Gemeinden dabei unterstützen, besser und mehr zu kooperieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann ist noch von verstärkter Aufgabenorientierung des Finanzausgleichs die Rede. Ich bin jetzt 16 Jahre lang hier – so lange ist das schon – und höre seit 16 Jahren diese Aussage. – Das ist lange, gell? Es war aber eine schöne Zeit. – Und wieder höre ich, dass der Finanzausgleich aufgabenorientiert sein soll. Ja was heißt denn das? Machen wir es doch endlich! (Beifall bei der SPÖ.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.53.55

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Mit diesem Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2020 feiert die Bundesre­gierung sich selbst, verkauft Erfolge, während die Bürger verarmen, während der


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