Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 160

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Bundeskanzler! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Grosz: Was sagt der Herr Ikrath dazu?)

16.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


16.35.01

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist interessant, dass Kollege Stummvoll jetzt findet, dass dem Bank­geheimnis überhaupt nichts passiert ist. Diese Regelung betreffend den Datenaus­tausch über die Zinserträge hat damit überhaupt nichts zu tun. Es wundert mich aber dann, dass Ihre Finanzministerin Fekter vor Kurzem, vor wenigen Tagen noch wie ein Löwe um das Bankgeheimnis und genau gegen diese Regelung gekämpft hat. Das ist interessant. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.)

Also entweder ist die Frau Ministerin eine Schwarzseherin – oder kann es nicht sein, dass Sie doch einige Sachen ein wenig falsch darstellen? Sie sind echt der Meinung, dass eine Auskunft über die Zinserträge eines Kontos keine – unter Anführungs­zeichen – „Verletzung“ der von Ihnen genannten bisherigen BWG-Bestimmungen ist? (Abg. Dr. Stummvoll: Für Ausländer!) Ja, überhaupt nicht. Das BWG gilt ja nicht für Ausländer. Das ist auch dem Kollegen Matznetter entgangen.

Unsere Banken werden ja nicht durch die Steuergesetze von Luxemburg, Amerika oder Deutschland, sondern durch unser Bankwesengesetz geregelt. Es ist ja völlig wurscht, was die Steuergesetze dort vorsehen. Unsere Gesetze regeln, ob Geheim­nisse, die im Zusammenhang mit der Verwaltung von Krediteinlagen und so weiter jemandem zugekommen sind, ausgeplaudert werden dürfen. Und die werden nach dieser Regelung ausgeplaudert, und zwar nur gegen Ausländer.

Wenn das wenigstens irgendetwas helfen würde gegen Steuerhinterzieher, Geld­wäscher, Drogenhändler und so weiter, dann könnten wir ja noch darüber diskutieren. Da könnte man ja sogar den Grünen und auch Matznetter noch ein bisschen recht geben. Aber das tut es ja nicht! Denn schon jetzt ist jede Einlage in Österreich schärfstens nach den Geldwäscherichtlinien, wie Sie genau wissen, zu prüfen. Sie müssen eine lückenlose Herkunftserklärung abgeben, müssen nachweisen, dass das sauberes, versteuertes, weißes Geld ist, und das schon seit Jahren. Drogengeld bekommen Sie in Österreich seit Langem nicht mehr unter und Steuerhinter­ziehungs­geld auch nicht mehr, so gut wie nicht mehr. Also das ist gelaufen.

Die zweite Sache ist: Selbst wenn es so wäre – Matznetter ist leider nicht mehr im Saal, er geht nach seinen Reden immer hinaus, der würde das viel besser wissen als wir alle –, dann wäre es wohl eine Kindergartenaufgabe, das zu umgehen. Da mache ich zwei Sachen als Ausländer, wenn ich mich weiterhin vom Bankgeheimnis schützen lassen möchte: Entweder ich nehme mir einen Treuhänder, und die Steuerberater wissen sehr gut, wie das geht, oder ich gründe, wenn mir das zu mühsam ist, eine österreichische Gesellschaft, ich gründe hier eine GesmbH. Dann ist mein Konto ein inländisches Konto, und die ganze Austauscherei fällt wieder weg. (Beifall bei der FPÖ.)

So einfach ist das zu umgehen. Sie können ja nicht im Ernst glauben – Sie von der ÖVP glauben es, meine ich, eh nicht, aber vielleicht glaubt es der Herr Bundeskanzler oder irgendwelche Leute –, dass das haltbar ist, dass sich irgendjemand mit dem zufriedengibt, mit einer Regelung, die für nichts ist, die man mit einem Federstrich umgehen kann. Irgendeine alte Omi, vielleicht die Tante Hermi vom nicht ganz seligen


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