Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 200

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat im Einver­nehmen mit der Bundesministerin für Justiz eine Novelle des Produktpirateriegesetzes, des Strafgesetzbuches und des Finanzstrafgesetzes zur Beschlussfassung vorzu­legen, die insbesondere folgende Kernpunkte enthält:

Änderung der bestehenden Rechtslage, welche eine effektive Rechtsverfolgung durch den Privatankläger (Rechtsinhaber) gewährleistet,

Delikte des Produktpirateriegesetz sollen Offizialdelikte werden, mit den entsprechen­den Änderungen in Finanzstrafgesetz und Strafgesetz,

jede Fälschungshandlung soll automatisch ein Finanzstrafverfahren auslösen und

betreffend die besonders gesundheitsgefährdende Medikamentenfälschung soll jede Fälschung, die anfällt eigens strafbar gemacht werden und dies im Strafgesetzbuch verankert werden.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


18.52.37

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat jetzt insbe­sondere die Fälscher hier ins Visier genommen und auch die Strafbestimmungen und das Finanzstrafrecht zum Thema gemacht.

Ich möchte mich in erster Linie auf die Information und Aufklärung der Konsumentinnen und Konsumenten beziehen. Heute wurde uns in der Säulenhalle wirklich anschaulich präsentiert, welche Produkte von Fälschung betroffen sind. Die Produkte sind teilweise so gut gefälscht, dass man sich auf den ersten Blick vielleicht gar nicht vorstellen kann, dass es eine Fälschung ist, speziell bei Dingen wie beispielsweise Zahnbürsten, Zahnpasten, Haarshampoos oder Sonstigem.

Wo es dann natürlich schon gefährlicher wird, nebst dem finanziellen Schaden für Unternehmen, Wirtschaft und natürlich auch Arbeitsplätze, ist beim ganzen Aspekt der gefälschten Medikamente. Im Jahre 2012 wurden 182 000 Produkte in einem Gesamt­wert von 4,2 Millionen € aufgegriffen, von den österreichischen Zollbehörden beschlag­nahmt, ein Viertel davon sind gefälschte Medikamente. Wenn man jetzt davon ausgeht, dass es wahrscheinlich gefälschte Medikamente gibt, die überhaupt gar keine Wirkung zeigen, dann, muss ich sagen, ist das natürlich auch eine Wahnsinnsgefahr, die auf jemandem lastet, der so ein Medikament im Internet bestellt und kauft. Auf der anderen Seite kann ein derartiges Medikament manchmal auch schädliche Nebenwirkungen hervorrufen, wo sich der Käufer, der Konsument wahrscheinlich überhaupt gar nicht vorstellen kann, was ihm blüht. Wer sich die Schautafeln angeschaut hat, hat gesehen, was beispielsweise bei gefälschten Haarshampoos oder bei gefälschten Cremen passieren kann, welche Schädigungen der Haut die Folge sein können.

Ich glaube, dass die Zollbehörden insgesamt da eine sehr gute Arbeit leisten. Das merkt man jedes Jahr, wenn man den Produktpirateriebericht liest. Dass die Zahl der Aufgriffe zurückgeht, ist auch darauf zurückzuführen, dass einerseits die Aufklärungs­arbeit gerade im vierten Quartal jedes Jahres besonders gut läuft; denn man muss sich vorstellen, dass natürlich der Kauf oder der verstärkte Kauf von Fälschungen gerade


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