Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 208

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Winter. Wunschgemäß sind 3 Minu­ten Redezeit eingestellt. – Bitte.

 


19.21.15

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen! Wow, als Erstrednerin zu Themen meines Lieblingsausschusses sprechen zu dürfen, ich würde sagen, das hat schon etwas. Aber was heißt schon Erstredner oder Letztredner, im Prinzip ist das doch völlig egal, wenn man bedenkt, wie mit den Vorschlägen, den Anträgen und, und, und der Opposition umgegangen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zum Punkt 7 der heutigen Tagesordnung eigentlich nur jene Argumente bringen, die uns dazu veranlasst haben, diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen zu können. Es handelt sich dabei um eine EU-Richtlinie, die in unser österreichisches Recht transformiert werden muss, und darin sind Bestimmungen enthalten, die wir grundsätzlich ablehnen müssen. Ablehnen müssen deswegen, weil wir meinen, dass es hier doch zu einem sehr starken Eingriff einerseits in das Vertragsrecht und in die Vertragsfreiheit kommt – damit meine ich die § 33 ff, in denen es um den Diskriminierungsschutz geht –, andererseits in das Eigentumsrecht des Vermieters, da es für den Vermieter als solchen nicht mehr möglich sein soll, frei zu entscheiden, wem er seine Wohnung vermietet oder nicht, wem er diesen Wohnraum anbietet oder nicht. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Danke für Ihren Zwischenruf. Wir sind der Meinung, es kommt zum Kontrahie­rungs­zwang. Bezüglich der Definition des Kontrahierungszwanges, können Sie mir da helfen, Frau Silhavy? – Nein, vermutlich nicht. Kontrahierungszwang ist die rechtliche Verpflichtung, Rechtsverhältnisse einzugehen. Und das ist eindeutig gegen die Vertragsfreiheit, die in unserem Rechtssystem sehr wohl vorhanden ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Es gibt noch mehrere derartige Vorschriften, deswegen können wir diesem Tagesord­nungspunkt auch nicht zustimmen.

Was wir nicht wollen, ist das sogenannte Levelling-up, denn da kommt es zu über unionsrechtliche Verpflichtungen hinausschießenden Anpassungen. Das geht auch nicht. Da sind wir dagegen. Da hilft es auch gar nichts, dass es positive Entscheidun­gen oder positive Beschlüsse gibt, wie zum Beispiel, dass die Fristen für die Geltend­machung von Ansprüchen bei sexueller Belästigung auf ein beziehungsweise drei Jahre verlängert werden.

Zum Punkt 9 möchte ich noch eine kurze Bemerkung machen. Da gibt es einen negativen Ausschussbericht, und dem können wir zustimmen, und zwar deswegen, weil wir sagen müssen, eine Umkehr der Beweislast entspricht einfach nicht unserem österreichischen und unserem europäischen Strafrecht.

Derzeit muss der Kläger die Diskriminierung glaubhaft machen. Wenn es zur Umkehr der Beweislast käme, müsste sich der Beschuldigte freibeweisen. Wie soll das gehen?  Diskriminierung erfolgt nicht immer im öffentlichen Raum. Das heißt, es kann dadurch auch sehr wohl aufgrund einer Verleumdung zu einer Verurteilung kommen, die wir gar nicht haben wollen.

Einen Satz noch zum Schluss, da heute so viel über Demokratie und Freiheitsrechte und die Erweiterung aller möglichen Vorschriften, damit die österreichische Bevölke­rung mehr Zustimmungsrecht hat als bisher, gesagt wurde. – Das war doch eine der großen Debatten. Ich möchte dazu ein Zitat von Wolfgang Schäuble bringen, der – erst vor ein paar Tagen – gesagt hat, Europa müsse zentralisiert werden, und es bräuchte nur ein Parlament, es seien noch zu viele Parlamente, die etwas zu reden hätten. Das solle nicht Sinn der EU sein.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite