Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 207

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geführt wurde, zitiert worden ist, so muss man sich natürlich auch beispielsweise Indien anschauen, da gab es ja die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, wie Aids-Mittel eingesetzt werden, wie sie eingesetzt werden sollen, dürfen und welche Verantwortlichkeit da eigentlich resultiert. Es gibt hier eine Art gesellschaftlichen Gesamtkontext für das geistige Eigentum, der mit zu berücksichtigen ist.

All das, diese Verhältnismäßigkeit, immer wieder darauf hinzuweisen und zu schauen, dass wir auch mit den strafrechtlichen Normen gerade in diesen Grenzbereichen nicht über das Ziel schießen, ist auch das Ergebnis der Tätigkeiten unseres Staatssekretärs. Und in dem Sinne möchte ich hier wirklich nochmal herzlich danken. Ich glaube, wir sind auf einem sehr guten Weg. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.19

19.19.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, den vorliegenden Bericht III-405 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Windholz, Kollegin und Kollegen betreffend Verschärfung der Produkt­pira­terie­bekämpfung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

19.20.05 7. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (2300 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsan­walt­schaft, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Behindertengleich­stellungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (2326 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1498/A(E) der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend systematische Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen (2327 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1988/A(E) der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beweislast im Gleichbehandlungsgesetz (2328 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

 


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